- Mo 24. Nov 2008, 12:59
#6450
Hallo, ich habe eine Frage zu einem heiklem Thema - den Replikas
Auf welcher rechtlichen Grundlage können Autos umgebaut werden?
Ich habe das so verstanden: Ich nehme das Fahrgestell inkl. Fahrgestellnummer und die Technik von einem bestehenden Fahrzeug und baue eine andere Karosserie drauf. Es gibt diese offiziell als Bausatz zu kaufen oder Fälscher bauen ein bestehendes altes und wertvolles Auto nach. Die Fäschung müsste doch eigentlich an den verwendeten Bauteilen leicht zu erkennen sein oder? Das man nicht fälschen darf, sollte klar sein aber sich per Bausatz ein Auto bauen? Was sagt der Tüv denn dazu? Dann könnte man Theoretisch doch ganz ein Auto selbst bauen oder? Ich bin gespannt auf Eure Meinung zu diesem Thema!
Auf welcher rechtlichen Grundlage können Autos umgebaut werden?
Ich habe das so verstanden: Ich nehme das Fahrgestell inkl. Fahrgestellnummer und die Technik von einem bestehenden Fahrzeug und baue eine andere Karosserie drauf. Es gibt diese offiziell als Bausatz zu kaufen oder Fälscher bauen ein bestehendes altes und wertvolles Auto nach. Die Fäschung müsste doch eigentlich an den verwendeten Bauteilen leicht zu erkennen sein oder? Das man nicht fälschen darf, sollte klar sein aber sich per Bausatz ein Auto bauen? Was sagt der Tüv denn dazu? Dann könnte man Theoretisch doch ganz ein Auto selbst bauen oder? Ich bin gespannt auf Eure Meinung zu diesem Thema!