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Moderator: schreyhalz

#32802
Hej,
Ich möchte meinen Kippanhänger RM5 von UMM (Baujahr ca. 1960, Import aus Rumänien) anmelden.
Jetzt fehlen mir Unterlagen, die eine Bremsenprüfung möglich machen.
Kann mir jemand helfen? Eventuell auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu diesem Anhänger kopieren?
Das Originalheft, "Technische Notiz, Betriebsanleitungen und und Reservebestandteile des Kippanhängers", habe ich (Bilder).
Grüße, Ulle
Dateianhänge
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#32803
Moin Moin !
Eventuell auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu diesem Anhänger kopieren?
Ich glaube nicht , dass dieser Anhänger in die damalige BRD importiert wurde , jedenfalls wohl kaum in Stückzahlen , die eine ABE gerechtfertigt hätten.
Wie es damals mit Importen der DDR aussah , kann ich nicht sagen. Möglicherweise gab es eine ABE vom KTA, ev. war diese gar nicht nötig, mit den Vorschriften der DDR kenne ich mich nicht aus.

Es wird auf eine Einzelabnahme hinauslaufen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den §22a StVZO , wonach sowohl die Auflaufbremse als auch die Zugdeichsel bauartgenehmigt sein müssen. (Falls meine Erinnerung mich nicht trügt, galt das früher auch für die Höheneinstellvorrichtung der Zuggabel.) Das bedeutet , dass du an der Zuggabel die Wellenlinie mit einer Prüfnummer finden müsstest. Ich gehe aber davon aus , dass das nicht der Fall ist (Es sei denn, die Zuggabel wurde mal erneuert)

Das bedeutet , dass sowohl für die Zuggabel als dann auch höchstwahrscheinlich für die Bremse keine Bauartgenehmigung existiert. Beide Teile müssten dann im Einzelverfahren geprüft werden und können im positiven Fall als "in Etwa Wirkung " gegeben eingetragen werden.

Für die Beleuchtung brauchst du nur Rückleuchten mit Bremsleuchten und Blinkern, da gibt es reichlich bauartgenehmigte Dreikammerleuchten , links am besten gleich mit Ausschnitt für die KZ-Beleuchtung.
Dazu hinten 2 dreieckige bauartgen. Rückstrahler. 1 passender Unterlegkeil ist auch vorgeschrieben!

MfG Volker

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