- Sa 11. Jun 2016, 06:15
#30794
Hallo zusammen,
ich habe eine E-Karre mit Baujahr 54 erworben.
Diese möchte ich nun gerne nach fast fertiger restauration wieder zuslassen.
Dazu habe ich aber im vorfeld ein paar fragen.
Als erstes geht es um die beleuchtung Blinker und Scheinwerfer.
Das Fahrzeug wird mit einen Bleiakku 80Volt bertieben.
Im Orginal sind dort also 80 Volt Lampen verbaut.
Diese sind leider schwer zu bekommen und relativ Teuer.
Nun habe ich die möglichkeit mit einem Spannungswandler 24 Volt zu erzeugen.
Dieser hat aber nicht genügent leistung um die komplette beleuchtung mit Glühlampen zu verogen.
Daher habe ich überlegt diese mit LED auszurüsten.
Dazu würde ich gerne wissen ob es da Probleme bei der neuzulassung gibt?
Dann habe ich auch keine Ahnung als was wird das Fahrzeug eingestufft und habe ich da einfluss drauf?
Das Fahrzeug hat ja nur 2 Sitze ohne Dach eine Ladefläche und fährt auf grader Strecke Max 17 Khm.
Laut Typenschild hat sie ein eigengewicht von 2.000Kg und Darf 2.000Kg zuladung
Ist es damit eine Landmaschine, LKW, PKW oder etwas ganz anderes?
Darf ich die E-Karre dann überhaupt mit Normalem Führerschein Fahren oder muss ich Sie auf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ablasten lassen?
zu guterletzt noch ... Lohnt sich bei einem E-Fahrzeug die zulassung mit H-Kennzeichen oder könnte diese eventuell sogar teurer kommen?
Vielen Dank
ich habe eine E-Karre mit Baujahr 54 erworben.
Diese möchte ich nun gerne nach fast fertiger restauration wieder zuslassen.
Dazu habe ich aber im vorfeld ein paar fragen.
Als erstes geht es um die beleuchtung Blinker und Scheinwerfer.
Das Fahrzeug wird mit einen Bleiakku 80Volt bertieben.
Im Orginal sind dort also 80 Volt Lampen verbaut.
Diese sind leider schwer zu bekommen und relativ Teuer.
Nun habe ich die möglichkeit mit einem Spannungswandler 24 Volt zu erzeugen.
Dieser hat aber nicht genügent leistung um die komplette beleuchtung mit Glühlampen zu verogen.
Daher habe ich überlegt diese mit LED auszurüsten.
Dazu würde ich gerne wissen ob es da Probleme bei der neuzulassung gibt?
Dann habe ich auch keine Ahnung als was wird das Fahrzeug eingestufft und habe ich da einfluss drauf?
Das Fahrzeug hat ja nur 2 Sitze ohne Dach eine Ladefläche und fährt auf grader Strecke Max 17 Khm.
Laut Typenschild hat sie ein eigengewicht von 2.000Kg und Darf 2.000Kg zuladung
Ist es damit eine Landmaschine, LKW, PKW oder etwas ganz anderes?
Darf ich die E-Karre dann überhaupt mit Normalem Führerschein Fahren oder muss ich Sie auf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ablasten lassen?
zu guterletzt noch ... Lohnt sich bei einem E-Fahrzeug die zulassung mit H-Kennzeichen oder könnte diese eventuell sogar teurer kommen?
Vielen Dank