- So 6. Jan 2013, 11:53
#26069
Hallo Uwe,
eine Angabe der Anhängerlasten ist völlig unüblich, hab ich auch auf keinem dt. Fahrzeugschein / -brief stehen.
Normal sind folgende Angaben:
Leergewicht (Leermasse)
zul. Gesamtgewicht
zul. Achslasten jeweils vorne + hinten
Prüfziffer des Zugmauls (falls vorhanden, ansonsten zumindest die Eintragung der Zugmaules)
Was Du dann damit ziehen darfst, ergibt sich aus den Achslasten, i.d.R. beim Einachshänger (Stützlast) und Deiner Führerscheinklasse (bei ungebremsten Hängern regelt der z.B. das Verhältnis zwischen Leermasse der Zugmaschine und zul-. GGW des Hängers). LOF-Verkehr hat dann m.W. wieder andere Regelungen.
Wenn die 2.000 kg das zul.GGW. des Hürlimann sein sollte, find ich das auch grenzwertig, da wirds ja mit Mähwerk, Fahrer und vollen Tank schon eng. Wenn es die Leermasse ist, stört es wohl nicht, dann eher ein wenig zu hoch.
Gruß
Uwe