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Moderatoren: Hebe, Hürlifan

von bob
#14225
Hallo ich habe einen Holder ED2 Einachser mit Anhänger auf dem man sitzt.
Laut Typenschild 1956 gebaut.
Das Fahrzeug läuft 13,6km/h und war wahrscheinlich noch nie zugelassen.
Es gilt bei LOF Betrieb die Zulassungsfreiheit.
Versichert ist das bei meiner Betriebshaftpflicht.
Das Fahrzeug hat keine Papiere mehr. Der Anhänger ist ein Eigenbau mit einer DKW Achse ( siehe anderer Beitrag)
Für Fahrten zu Oldtimertreffen ist keine LOF Nutzung gegeben :eek:
Ich bräuchte also doch eine Zulassung.
Kann man aufgrund des Typenschildes Papiere ausstellen mit Bestandschutz, oder ist das eine NEUZULASSUNG?
mit heutigen Spielregeln?
Wäre eventuell vielleicht eine 07er Nummer die Lösung?
mfg Bob
von schreyhalz
#14227
Moin Moin !

Naja die Betriebserlaubnis musstest du ja schon immer besitzen,also wird sie wohl verloren gegangen sein :D .Da die Kombination immer zulassungsfrei war,existieren auch keine Nachweise darüber.Es ist auch nicht davon auszugehen,dass sich jemand 1956 dieses Gerät gekauft hat,um es 2010 zuzulassen oder in Betrieb zu nehmen.
Ich würde also auf jeden Fall die Vorschriften aus dem Jahr 1956 zu Rate ziehen mit den erforderlichen Nachrüstungen.Ist zwar nicht mein Metier,aber ich glaube,das du für die Motoren von Traktoren,Arbeitsmaschienen und dergleichen für eine Neuzulassung schon ein Abgasgutachten brauchst.Also ist eine Neuzulassung schon aus Kostengründen gar nicht realisierbar,selbst wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten werden würden.

Anderes Problem : Da das Kennzeichen nur für Einsätze ausserhalb LoF gebraucht wird,nützt dir ein ev. mögliches grünes nichts. Hast du dich schon mal nach Steuern und Versicherung für ein schwarzes Kennzeichen erkundigt?

Nun ist es hier allerdings üblich,das auf Oldtimertreffen mit Traktoren jede Menge zu sehen sind,die über ein grünes Kennzeichen verfügen.Auch sammelt die Feuerwehr Altpapier mit LoF Fahrzeugen und der Schützenausmarsch wird auch von solchen Fzgen begleitet.Von einem Bekannten weiss ich,dass er für die Fahrt zu Oldtimertreffen sein Fzg,welches mit grüner Nr. zugelassen ist (Nebenerwerbsland+Forstwirt) , beim SVA für den Zeitraum versteuert. Das ist wohl möglich ohne Änderung der Zul.art und des Kennzeichens.Wie es sich mit der Versicherung verhält,entzieht sich meiner Kenntnis.

Gerade kommt mir die Idee : Das Fzg verfügt nicht zufällig über ein Mähwerk ???????
Möglicherweise wäre damit (oder einem anderen Anbaugerät) die Umschreibung der verlorenen BE auf eine selbstfahrende Arbeitsmaschiene möglich.In diesem Fall würde eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 km/h dich aller Sorgen entledigen. Der Sitzkarren dürfte allerdings nicht für Lastentransporte geeignet sein.Ist er natürlich nicht,wenn die Ladefläche nur für den Transport des Mähbalkens oder was auch immer ausreicht und während der Fahrt auf ö. Wegen auch so genutzt wird.

MfG Volker

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