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Das Oldtimer Forum

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Alles zum Thema Oldtimer Traktoren, Landmaschinen, LKW, Nutzfahrzeuge, Anhänger und Standmotoren

Moderatoren: Hebe, Hürlifan

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von Bombenleger
#1283
Man sieht immer wieder auch Traktoroldtimer mit Überrollbügel. Sind die pflicht? Wofür sind die gut? Brauch man die?
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von Roltamax
#1292
Da gibt es die unterschiedlichsten Ansichten, ich habe als erstes diesen Bügel abgeschraubt, weil ich es nicht schön finde mit so einem Teil zu fahren.
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von Pille06
#1301
Hallo,

wie der Name schon sagt es ist zum Schutz des Fahrers gedacht, sollte der Schlepper auch was weis ich für gründen sich einmal überschlagen soll der Bügel den Fahrer davor schützen das er nicht vom Gewicht des Schleppers eingequetscht wird!

Wenn der Schlepper nur für Privatzwecke genutzt wird, man also nicht der BG unterliegt ist der Bügel keine Vorschrift. Es ist auch nicht für den TÜV bei der Hauptuntersuchung relevant ob ein BÜgel vorhanden ist, jedoch wenn einer verbaut ist muß dieser auch den Bestimmungen ( korekter anbau ) genügen.
Also als Privatperson ist ein Bügel nicht notwendig, auch nicht um damit im Straßenverkehr sich zu bewegen.
Die Optik liegt wie bei so vielen anderen Dinge im Auge der betrachters, für mich ich das von Schlepper zu Schlepper verschieden, es gibt welchen ( z.B. mein D50 ) da gehört für mich ein Bügel drauf, bei meinem MAN 4L1 dagegen finde ich Ihn ohne schöner.

Mfg

Pille
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von Tiger
#1306
Aus Sicherheitsgründen kann es nicht schaden einen Überrollbügel dran zulassen.
Aus optischen Gründen ist es in den meisten Fällen besser ihn abzuschrauben.

Es gibt ja auch LEute die Schwören auf Kabinen oder Verdecke ... :-)
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von Hebe
#1468
Pille06 hat recht.
Landwirtschaftlich genutzt bedeutet immer mit Bügel wegen BG. Privat -> eigenes Risiko.

Gruß Hebe
von Schleppi
#2805
Was heisst eigenes Risiko?

Es ist nicht vorgeschrieben einen Umschlagschutz an meinem privat benutzten Traktor zu installieren. Das bedeutet, im Falle eines Unfalls muss die Versicherung trotzdem zahlen. Auch die Polizei darf nicht meckern. Was sein kann, wenn ich mich am Kopf verletze und das durch einen Schutz vermieden worden ware, darf ich mich selber argern.

Schleppi
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von Pille06
#2812
Hallo,

wenn du es genau wissen willst, auf der sicheren Seite sozusagen, dann ruf doch bei Deiner Versicherung an und frag dort genau nach.

Mein Kenntnisstand ist wie oben beschrieben, wer einen Schlepper beruflich nutzen will unterliegt der BG, diese schreibt einen solchen Bügel als Schutz vor.
Die BG ist ja in diesen Fall die Versicherung des Betriebs und haftet bei Unfällen, im privaten Bereich ist die BG nicht zuständig.

Mfg

Pille
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von Bombenleger
#2870
Hallo Pille, danke für Deinen Hinweis den ich wirklich befolgt habe.
Ich habe den Traktor bei der Württembergischen Versicherung als Oldtimer Traktor versichert.
Zugelassen ist er ganz normal als Traktor mit schwarzer Nummer (schwarzem Kennzeichen).

Nach einem Telefonat mit dem Versicherungsvertreter hat dieser mir bestätigt, das im Falle eines Schadens, der Versicherung egal ist, ob ich einen Überrollbügel besitze oder nicht, da ich ihn nicht beruflich oder gewerblich einsetze sondern nur privat nutze.

Aus optischen Gründen fahre ich dann lieber ohne Überrollbügel...

Bombenleger

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