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Das Oldtimer Forum

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Moderatoren: Hebe, Hürlifan

von Schleppi
#1010
moin, moechte gerne einen kugelkopf auf meiner ackerschine montieren.
geht das so einfach oder muss ich was beachten?

schleppi
von Spar
#1085
Grüß Gott Schleppi, ich bin zwar nicht der Trecker Experte hier im Trecker Forum, aber mit Kugelköpfen auf Ackerschienen hatte ich schon mal zu tun. Wenn Du keine Starre Ackerschiene hast, kannst Du das mit dem Kugelkopf vergessen. Den nimmt kein TÜV ab!
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von Pille06
#1096
Hallo,

genauso ist es, auf Privatgelände für rangierarbeiten durchaus zu verwenden aber im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.
Der Kugelkopf braucht auch bei bodenkonstanter Ackerschine eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, dazu ist es erforderlich das der verwendete Kugelkopf eine Prüfnummer hat.

Mfg

Pille
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von Roltamax
#1097
Hallo Pille,

bist Du dir sicher, das die Kupplung auch beim Trecker mit einer starren Ackerschiene und einem Geschwindigkeit unter 30 km/h in die Papiere eingetragen werden muss? Ich nutze den Traktor nur für Hobbyzwecke und nicht Landwirtschaftlich. Ich habe einen Kugelkopf mit Prüfnummer an meiner starren Ackerschiene vom Schlüter angeschraubt. Der TÜV hat die Vollabnahme und bereits drei Hauptuntersuchungen ohne Probleme und Beanstandungen durchgeführt.

Ich ziehe oft Anhänger, wenn das so ist wie du es schreibst, muss ich dringend zum TÜV!
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von Pille06
#1132
Hallo Roltamax,

meine Informationen dazu sind so, eigentlich sollte das Bundesweit so sein, habe aber bereits einige Streitgespräche über ähnliche Sachen in anderen Foren gehabt. Z.B. war es bis vor kurzen in Kreis Pinneberg ( S-H ) so das man beim TÜV ( TÜV und Straßenverkehrsamt liegen da nebeneinander) kein Fahrzeug über TÜV bekam was nicht angemeldet oder über Kurzzeitkennzeichen verfügte. Wiederum habe ich einen Deutz D50 1.S mit Sechszylinder gesehen der Angemeldet war, TÜV hatte und diese technische Änderung auch im Brief eingetragen ist!
Somit Zeigt die Erfahrung das es doch Regionale Unterschiede was TÜV und Zulassung betrifft bestehen.

Um Zurück zum Kugelkopf zum kommen, für irgendetwas sind die Dinger ja gebaut und mit Prüfnummer versehen, deshalb gehe ich davon aus, und weil ich noch keinen Kugelkopf gesehen hab der einen ABE für bestimmte Schlepper hat, das sowas eigentlich eingetragen werden muss.
Wenn ich mir überlege die Ackerschine ( auch wenn bodenkonstant ) ist eigentlich zum ziehen von kleinen Ackergeräten oder z.B. Heuwendern gedacht, wenn nun ein Anhänger mit evtl. einem anderen Schlepper darauf bewegt wird sind wohl die Zugkräfte nicht das Problem sonder meiner Meinung nach die Kräfte die bei einer Gefahrenbremsung entstehen.
Da die Ackerschinde und dessen Befestigung bei jedem Schlepper konstruktiv sowie auch von dem verwendetem Material und dessen Stärke sich unterscheidet müsste theoretisch der Kugelkopf bei jedem Schlepper der damit im öffentlichen Straßenverkehr Lasten bewegt eingetragen werden.
Aber wie so oft ist das wohl Regional verschieden, ich habe schon gehört das Leute sowas eintragen wollten es aber an der nicht vorhandenen Prüfnummer der Ackerschine und dessen Halterung gescheitert ist , verrückt sowas!

Wenn Du schon 3 mal übern TÜV gefahren bist, ohne Beanstandungen, würde ich beim nächsten mal fragen ob er den Kugelkopf mit in die Papiere einträgt, wenn das erfolgt ist, die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird ist man wohl auf der sichersten Seite.

Ich muss gestehen ich bin auch schon mit Autotrailer hinter meinem D50 zum Treffen gefahren, allerdings war der Kugelkopf am Zugpendel befestigt, aber eben nicht eingetragen.

Wenn du beim TÜV dazu neue Infos bekommst dann poste die mal.

Mfg

Pille
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von Roltamax
#1139
Hallo Pille, ich werde diese Woche mit meinem Schlüter zum TÜV fahren!
Ich warte aber noch auf trockenes Wetter :(
Werde dann ausführlich von meinem Erlebnis berichten. Bin mal gespannt.

Ein kleines bisschen Entwarnung kann ich schon geben, den Kugelkopf nutze ich gar nicht so oft wie ich zuerst dachte!
Mein großer Anhänger (für einen kleinen Schlüter Traktor, alle Landwirte würden sich schlapp lachen) hänge ich mit der Maulkupplung an. Die ist auch eingetragen. :)

Roltamax
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von Roltamax
#1279
Hallo Pille, bei dem Sonnenschein heute (zumindest bei uns am Niederrhein!)
war es ausgezeichnetetes Wetter für eine Fahrt zum Tüv mit meinem Trecker.

Die haben allerdings nicht verstanden was ich wollte!
In meinem Fahrzeugschein ist eine Anhängerkupplung eingetragen (das Anhängermaul) aber ohne Angaben zur Anhängerlast.
Die Herren vom Tüv meinen, das braucht auch nicht bei einem 15 PS Trecker der nur 20 km/h fährt und nicht gewerblich genutzt wird.
Der Kugelkopf braucht laut deren Aussagen nicht eingetragen werden und wäre auch korrekt auf der staarren Ackerschiene Montiert. Was nun?

Roltamax
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von Pille06
#1300
Hallo,

da wundert mich nicht, Mach Dir den Spaß und frag mal bei der Dekra oder einer anderen TÜV Station nach, ich glaube das Du, wenn man 3 mal fragt auch 3 mal eine andere Antwort bekommt.
Wenn es zu einem Unfall kommt und der Grund dafür das Kugelkopf ist, was hat man in der Hand? Die Aussage von TÜV-Prüfer?.
Ich verstehe nicht warum, wenn für den Kugelkopf Papiere vorhanden sind, die den nicht eintragen wollen? Ich meine in Deinem Fall, wo gesagt wird 15 PS und 20km/h das geht auch so.
Ich hab eben mal beim TÜV-Nord angerufen und mich erkundigt, als Antwort bekam ich: es muss ein Datenblatt für den Kugelkopf vorliegen und ein Festigkeitsgutachten von den Teilen die den Kugelkopf mit der Zugmaschine verbindet :( , so und darin liegt das Problem!
Man gab mir den tipp beim Hersteller der Zugmaschine anzufragen ob die einen weiterhelfen können, und schon hat man den schwarzen Peter :unsure:

Mfg

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