- So 24. Mai 2009, 18:29
#10427
Moin Moin !
Dann ist doch alles bestens ! wenn es beim KBA keine Unterlagen gibt,ist das doch nur der Beweis dafür,dass das Fzg seit mindestens 10 Jahren abgemeldet war.-
SVA = StrassenVerkehrsAmt= Zul.stelle = Bürgerbüro,wobei man allerdings in letzterem zumindestens bei uns eine Neuzulassung wohl nicht vornehmen kann,auch stellen diese keine Ausnahmegenehmigungen aus und nehmen keine Eintragungen vor.
MfG Volker
Dann ist doch alles bestens ! wenn es beim KBA keine Unterlagen gibt,ist das doch nur der Beweis dafür,dass das Fzg seit mindestens 10 Jahren abgemeldet war.-
SVA = StrassenVerkehrsAmt= Zul.stelle = Bürgerbüro,wobei man allerdings in letzterem zumindestens bei uns eine Neuzulassung wohl nicht vornehmen kann,auch stellen diese keine Ausnahmegenehmigungen aus und nehmen keine Eintragungen vor.
MfG Volker