Alternative Empfangsmöglichkeiten: RADIO OLDTIMER per App, WLAN-Radio oder Autoradio hören.

Das Oldtimer Forum

Das große Oldtimer Forum für Auto, Zweirad, Nutzfahrzeug oder Traktor powered by RADIO OLDTIMER

Moderatoren: Hebe, Hürlifan

von axl471
#25205
Hallo,
Ich bin gerade am Elektrik von meinem D90 durchgucken, weil ich ja noch zum Tüv muss... Deutschen Brief machen lassen. Ich frage mich gerade wie das mit dem Standlicht ist. Das Zündschloss hat ja 4 Stellungen. 0= aus, Schlüssel draussen, 1=Zündung, 2=Abblendlicht, 3=Fernlicht. Wann muss das Standlicht leuchten? Kann mir das jemand sagen? Und vielleicht am besten noch wie ich es anschliessen muß? Klemmenbezeichnungen reichen mir. Vielen Dank im vorraus

Warnblinker müssen ja auch noch dran
von schreyhalz
#25207
Moin Moin !

Da ich von Hürlimännern rein gar nichts kenne ,schreibe ich in diesem Forum mal meinen ersten Beitrag , da es sich um grundsätzliches und nicht Fzgspezifisches handelt.
Fast alle Klemmenbezeichnungen findest du hier ,es ist zwar nur für Deutschland übernommen worden ,aber zumindestens die meisten Hersteller aus dem deutschsprachigen Raum haben sich auch daran gehalten:

http://www.kfz.josefscholz.de/Klemmenbezeichnung.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wann muss das Standlicht leuchten?
Der richtige Name ist nicht etwa Standlicht ,sondern Begrenzungsleuchten !
Damit ist sowohl die Funktion als auch die richtige Schaltung einleuchtend beschrieben.
Anders ausgedrückt: Diese müssen sowohl bei Abblendlicht als auch bei Fernlicht mitleuchten ,da sie die Fzg-Umrisse kenntlich machen.Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht weiter als 400 mm vom äusseren Fzgumriss entfernt angebracht sein ,wobei der Rückspiegel nicht zur Fzgbreite zählt.
Sind also die Lichtaustrittsflächen der Hauptscheinwerfer mit integrierten Begrenzungsleuchten (Standlicht) versehen , aber weiter als 400 mm vom Fzgumriss nach innen gesetzt ,sind zusätzliche Begrenzungsleuchten erforderlich. Dieses ist bei Schleppern eher die Regel als die Ausnahme.
Wie du aus dem obigen Link für die Klemmenbezeichnungen ablesen kannst ,ist am Lichtschalter dafür die Klemme 58 zuständig.
Üblicherweise führt von der Klemme 58 das Kabel zum Sicherungskasten , hier wird an einer Sicherung eine Rückleuchte ,eine Begrenzungsleuchte angeschlosssen , eine zweite Sicherung übernimmt die Versorgung dieser Leuchten für die andere Fzgseite sowie ggf. der Kennzeichenleuchte und der Instrumentenbeleuchtung. Die getrennte Absicherung der beiden Rückleuchten ist vorgeschrieben !

MfG Volker
von axl471
#25209
Super, danke dir, damit komme ich zurecht. das heisst für mich, die komplette Elektrik zerrupfen... nur Chaos im Sicherungskasten.
von udmoch
#25212
Hallo,
lautet die korrekte Schaltfolge nicht so:

0= aus, Schlüssel draussen
0 und Schlüssel eingedrückt = "Zündung" ein
1=Standlicht bzw. Begrenzungslicht
2=Abblendlicht,
3=Fernlicht
Entsprechend der o.g. Klemmenbezeichnung liegt dann Dpannung an

Gruß
Uwe

Kostenloser bundesweiter Terminkalender von RADIO OLDTIMER

Nutzen Sie die Reichweite des Zentralsystems www.termine-regional.de, das bereits jährlich über 200.000 Termine und etwas über 50.000 Veranstalter zu verbuchen hat!