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Alles zum Thema Oldtimer Zweiräder

Moderator: schreyhalz

#6885
Hallo, ich habe in den unentlichen Weiten des Internets eine Verkaufsanzeige für ein Motorrad gefunden wo ein Motorrad mit H-Zulassung aber ohne Blinker und Rückspiegel angeboten wird, das angeblich so in Deutschland gefahren werden darf. Weiß jemand was genaueres? Gibt es das wirklich? Ab welchem Baujahr waren denn Blinker und Spiegel pflicht? Keine Nachrüstpflicht? Gibt es das bei Autos auch?

Boeder
#6888
Moin Moin !
Fahrtrichtungsanzeiger StVZO § 54 gilt nicht für Krafträder mit EZ vor 01.01.1962 siehe §72
Rückspiegel StVZO § 56 ,dazu §72:Bei EZ vor 01.01.1990 genügt einer,keine weiteren Angaben gefunden,habe auch noch nie von einer anderen Regelung gehört.Infolgedessen kann die Abweichung vom vorschriftsmässigen Zustand nur durch die Ausnahmegenehmigung einer Verkehrsbehörde legalisiert werden ,der Eintrag im Brief oder §23 Gutachten Ausnahmegen.erford. ist wertlos,solange die Verkehrsbehörde diese nicht erteilt hat.Dieses wird kaum geschehen,da die Nachrüstung zumutbar ist.
MfG Volker

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