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Alles zum Thema Oldtimer Zweiräder

Moderator: schreyhalz

von Bemis
#27905
Hallo Zweiradfreunde

Ich hatte hier vor längerer Zeit mal ein paar Fragen betreffs meiner Condor A580 gestellt. Nun habe ich sie soweit fertig, also ab zur Dekra. Dort teilt man mir mit das es nichts wird mit der Abnahme, da mein Moped das Baujahr 1950 hat, aber Starrahmen nur bis Bauj.1948 abgenommen werden. Bin da jetzt ziemlich ratlos und hoffe hier auf ein paar fundierte Antworten. Kann so etwas sein? Ich sehe überall irgend welche Starrahmen jüngerer Baujahre rumfahren, teils mit erschreckenden Umbauten. Es wäre schön wenn mir mal jemand einen Tipp geben könnte wo ich die rechtlichen Vorrausetzungen nachlesen könnte für die Zulassung älterer Maschinen.
Danke schon mal und nette Grüße an die Gemeinde.

Michael
von schreyhalz
#27907
Moin Moin !
Dort teilt man mir mit das es nichts wird mit der Abnahme, da mein Moped das Baujahr 1950 hat, aber Starrahmen nur bis Bauj.1948 abgenommen werden.
An wen bist du denn da geraten ????? Oder ist das hier ein Scherz ?
Es wäre schön wenn mir mal jemand einen Tipp geben könnte wo ich die rechtlichen Vorrausetzungen nachlesen könnte für die Zulassung älterer Maschinen
In unserer Rubrik http://www.das-oldtimer-forum.de/viewforum.php?f=10 kannst du vieles nachlesen ! Schau dir mal die Links zu "alle Gesetze und Vorschriften....." an . Aber zum Starrahmen wirst du wohl nichts finden ,ich jedenfalls habe noch nie etwas darüber gefunden.
Ich habe mir allerdings auch noch nie Gedanken darüber gemacht ,da mir z.B. bekannt ist ,dass die nicht gerade selten vertretenen DKW Modelle erst ab 1952 auf Hinterradfederung umgestellt wurden.

Ich sags ja nur ungern ,aber du solltest das nächste Mal einen kompetenten Prüfer wählen !

MfG Volker
von Bemis
#27911
Hallo Volker

Das ist kein Scherzartikel, ist wirklich passiert. Habe heute mal mit dem TÜV Nord telefoniert, und der nette Mensch dort tat das als absoluten Unsinn ab. Ja, jetzt frage ich mich auch an was für einen sagen
wir es mal vorsichtig unkompetenten Prüfer ich geraten bin. Ich werde jetzt wohl beim Tüv Nord vorstellig werden zwecks der Abnahme meines Mopeds. Für Deine Tipps sei gedankt und nette Grüße aus der Lüneburger Heide.

Michael
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von Hebe
#28034
Ich hatte kürzlich auch das Problem, dass ich beim Dekra wegen einer defekten Nebelschlussleuchte keine Plakette bekommen habe. Alles war O.K. nur das blöde Teil gab kein Licht von sich. Beim TÜV war es die letzten 6 Jahre nur ein geringer Mangel.
Das Teil wird sowieso nie benötigt, da ja fast immer einer hinter einem fährt und Nebel hat es auch nicht so oft. Es gibt ja auch Fahrzeuge die keine Nebelschlussleuchte haben und die bekommen auch einen Stempel. Also ich gehe das nächste mal wieder zum TÜV. Die schalten bei der Abnahme noch den Kopf ein.

Gruß Hebe
von schreyhalz
#28038
Moin Moin !
Ich hatte kürzlich auch das Problem, dass ich beim Dekra wegen einer defekten Nebelschlussleuchte keine Plakette bekommen habe. Alles war O.K. nur das blöde Teil gab kein Licht von sich
Tja ,das ist nun einmal so ! Erklärung weiter unten !
Beim TÜV war es die letzten 6 Jahre nur ein geringer Mangel.
Auch geringe Mängel müssen unverzüglich behoben werden ! Und "unverzüglich" bedeutet nun mal keine 6 Jahre !
Es gibt ja auch Fahrzeuge die keine Nebelschlussleuchte haben und die bekommen auch einen Stempel
Eine NSL ist ab EZ 1991 vorgeschrieben für mehrspurige Fzge ,die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h besitzen,mit Ausnahme LoF Fzge.Bei Fzge ,die also keine besitzen müssen ,kann diese daher auch nicht verlangt werden.
Also ich gehe das nächste mal wieder zum TÜV. Die schalten bei der Abnahme noch den Kopf ein.
Tja ,da wirst du das nächste Mal auf die Nase fallen ! "Schuld" ist nicht die Dekra oder deren Ing. , sondern die geänderten Prüfvorschriften. Diese sind in den letzten 2 Jahren massiv geändert worden ,es gibt einen verbindlichen Prüfkatalog , dieser sowie die Mängeleinstufung ist verbindlich und für alle Prüforganisationen gleich. Was du "den Kopf einschalten" nennst ,ist damit auch abgeschafft worden ,der Prüfer hat gar keine Möglichkeit mehr ,einen Mangel "einzustufen" , dieses macht die Software selbstständig und kann nicht mehr beeinflusst werden. Gerade letzteres war eine Forderung der Aufsichtsbehörden an die Software ,die wie gesagt mittlerweile für alle Prüforganisationen identisch ist.
Es gibt zwar noch die Möglichkeit ,einen Mangel "von Hand" einzutragen ,nur führt das immer zu einem "erheblichen Mangel" ,ausserdem werden alle Handeinträge an eine zentrale Stelle der Aufsichtsbehörde gesendet und dort überprüft.

Ebenfalls wurde die Mängeleinstufung "verschärft" (in meinen Augen nicht immer sinnvoll ,gerade über die NSL liesse sich darüber trefflich streiten ,genauso über einen zu tief ( !! )eingestellten Nebelscheinwerfer ! ) ,es gibt fast keine "geringen" Mängel mehr !

MfG Volker
von tom_douglasMK5
#28104
Hallo,
hatte in den letzten 6 Monaten insgesamt drei DEKRA Abnahmen nach §21 und §23 und alle völlig ohne Probleme. Muss natürlich gestehen, dass es immer der selbe Prüfer war und der auch älteren Baujahres ist. Vielleicht lag es daran, dass er mit den Bikes was anfangen konnte.
VG aus Leipzig Thomas
von Rado
#29191
Hallo, bin hier neu, aber ich staune was für Probleme hier auftauchen. Wenn es um Condor geht dann bitte wenden am mich, oder direkt an Dominik Giger in der Schweiz. Wir sind langjährige Freunde, kenne Ihn sehr gut. Er kennt sich mit Condor besser aus als die meisten "Fachleute". Hat ein großes Lager an Teilen für 350a, 250 A,für andere Modelle ist schon problematischer. Er ist schon 84 Jahre , aber topfit und "revidiert" immer noch seine Lieblingsmarke condor.
Rado

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