Alternative Empfangsmöglichkeiten: RADIO OLDTIMER per App, WLAN-Radio oder Autoradio hören.

Das Oldtimer Forum

Das große Oldtimer Forum für Auto, Zweirad, Nutzfahrzeug oder Traktor powered by RADIO OLDTIMER

Alles zum Thema Oldtimer Autos

Moderator: Tommy

von jjf
#16610
Hallo, so liebe Oldtimerfans ich habe da eine frage.

Ich möchte mir einen oldtimer US Kaufen.hatte schon ein paar oldimer, aber alles deutsche modele.
Habe interesse an einen cadillac coupe deville aus 1969.
das auto steht in polen, habe es durch einen verwanten mitbekommen dass er seinen verkaufen möchte.
Das auto ist komplett restauriert und in Polen mit einer oldtimerzulassung zugelassen.
Wenn ich das auto mit nach Deutschland nehmen würde, muss ich noch einige umbauten vornehmen?
Oder muss ich etwas beachten?

Zum zustand des cadillacs:Komplett restaurier, kein rost alle zierleiten sind dran. auto würde nur umlackiert, also ist es nicht mehr die originalfarbe. aber eine offiziele cadilacfarbe, so gab es ihn auch im original.
Alles Original bid auf dichtungen und flüssigkeiten....

wäre super wenn mir jemand einige informationnen geben könnte
von schreyhalz
#16615
Moin Moin !

Wenn der Wagen wirklich restauriert und in gutem Zustand ist,werden wohl nur die üblichen Umbauten nötig sein,die alle Amis aus diesen Jahren haben müssen.Inwieweit solche Umbauten in Polen schon gemacht worden sind,kann ich nicht beurteilen,da ich mich mit polnischen Zulassungsvorschriften nicht auskenne.Möglicherweise stammt der Wagen ja auch aus D und wurde erst in den letzten Jahren nach P verbracht.Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen,dass der Wagen seit 1969 in P gelaufen ist,sondern erst nach Grenzöffnung dorthin kam.Allerdings konnten die Polen schon in den 70ern Fzge importieren,da sie zeitweilig sehr laxe Ausreisebestimmungen hatten (gar nicht mit der DDR zu vergleichen) .Allerdings importierten sie eigentlich immer Unfallwagen ,deren Aufbau hier unrentabel war und bevorzugten auch gängige deutsche Modelle der Klein- und Mittelklasse , sowie diverse Fiat-Modelle wg. der ET-Lage.
MfG Volker
von jjf
#16619
Servus Volker, danke für deine Antwort. Das mit dem Unfallwagen hat er mir bestätigt. hatte da auch nochmal nachgefragt. er wurde aber komplett aufgebaut.

Wie sieht es aus mit US modellen die ein rotes Kennzeichen haben. Welche umbauten sind da erforderlich und wie viel kostet das ca. bei einem us Cadillac eldorado ca bj 70-75 ?

gruß achim
von schreyhalz
#16625
Moin Moin !
Wie sieht es aus mit US modellen die ein rotes Kennzeichen haben
Ich vermute mal,du meinst Fzge mit 07er Nummer. Grundsätzlich : So etwas gibt es nicht und alle Anzeigen,in denen ein Fzg mit einer solchen Nummer angeboten werden, sind schlichtweg Humbug.

Das Kennzeichen ist ein Sammelkennzeichen (=Wechselkennzeichen) und deswegen an den Besitzer gebunden ! Man kann also kein Fzg mit 07er Nummer verkaufen ! (Sondern nur ohne). Ebenfalls sagt die Tatsache,dass das Fzg bisher nur mit rotem Kennzeichen bewegt wurde,nichts über die Möglichkeit aus,dies auch weiterhin zu tun ! Eigentlich bedeutet das nur,dass das Fzg in den letzten Jahren zwar gefahren wurde,aber nie zur HU vorgeführt wurde !
Mit Inkrafttreten der FZV wurden die Kriterien des Kennzeichens bezüglich der darauf anzumeldenden Fzge konkretisiert und vereinheitlicht,bis dahin kochte jede Zul.stelle ihr eigenes Süppchen.Um seitdem ein Fzg darauf anzumelden,musst du erstmal ein solches Kennzeichen haben,das heist an dich werden bestimmte Forderungen hinsichtlich charakterlicher Eignung gestellt,vergleichbar mit dem Händlerkennzeichen.
Als nächstes muss der Wagen die gleiche Abnahme bekommen wie für ein H-Kennzeichen.Wenn du also nur ein Fzg als Oldtimer hast,bietet sich das H-Kennzeichen als die günstigere Variante an,da dieses im Gegensatz zur 07er Nummer uneingeschränkt nutzbar ist.Mit der 07er Nummer darfst du nur bestimmte Fahrten ,bsp. zu Oldtimertreffen machen und musst ein Fahrtenbuch führen.
Zu Kosten für die Umrüstung einzelner Fzgtypen kann ich nichts sagen,aber die Massnahmen werden sich schon vom Baujahr her unterscheiden !

Hier mal ein Auszug aus dem §72 StVZO :
"" § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren. ""

Du siehst also,dass es durchaus einen Unterschied macht,ob du ein 69er Modell oder ein 70er oder neueres Modell aus den USA importieren willst,da die Amis üblicherweise alle rote Blinker haben !Die früher übliche Ausnahmegenehmigungen werden heute sehr restriktiv vergeben,üblicherweise wird heute eine andere Lösung angestrebt,bspw werden die Rückfahrscheinwerfer mit gelben Birnen als Blinker verdrahtet.

Stammt das Fzg aus den 60ern,kannst du die roten Blinker weiter betreiben,umgerüstet werden müsste nur die Schaltung der Warnblinkanlage,so die Blinker mit den Bremsleuchte identisch sind (bei vielen AMIS der Fall).In den USA hat das Bremslicht,bei uns der Warnblinker Vorrang !
Weitere Umrüstungen betreffen die Scheinwerfer,die miesen Sealed Beam müssen gegen EG zugelassene Scheinwerfer getauscht werden,oftmals Begrenzungsleuchten (fälschlicherweise oft Standlicht genannt) angebracht werden,die teilweise als gedimmte Blinker vorhandenen abgeklemmt sowie,wenn vorhanden,seitliche Leuchten oder Rückstrahler im Heckbereich orange und nicht rot sein.Hier passen oft die vorderen !Zusätzlich sind in Amis fast nie Rückstrahler verbaut,diese müssen nachgerüstet werden.

Scheiben,Heckleuchteneinheiten,Blinkergläser ,Sicherheitsgurte usw. für die ebenfalls ein europäisches Genehmigungsverfahren und Prüfzeichen vorgeschrieben ist,wird der aaS bei der Vollabnahme eine "in etwa Wirkung" bescheinigen.

MfG Volker
von jjf
#16652
ok DANKE viel mals für die Angaben. doch wollte ich kein 07er kennzeichen.also normal person bekommt man sie ja auch nicht mehr, das wies ich.doch meine frage bezog sich auf die umbauten.Wenn jemand ein 07er Kennzeichen an seinem Auto besitzt, muss er ja nichts umrüsten. und das war ja meine frage.

danke und mal schauen was passieren wird.

gruß achim
Benutzeravatar
von heckflosse
#27102
Also ich habe gerade einen 72er Cadillac Eldorado Cabrio aus Texas bekommen und in Deutschland zugelassen.

Ich musste folgende Umbauten etc. machen:

Scheinwerfer vorn mit E-Kennz. einbauen ( EUR 140.- bei Ebay )
Abschepphaken vorn anbringen ( EUR 50.- in der KFZ Werkstatt)
Warnblinkanlage wieder aktivieren
Sondergenehmigung für klappbares Nummerschild (Tankklappe) hinten
und rote Blinker hinten ( EUR 50.- )
Tüv Datenblatt bestellen ( EUR 120.- )
Dekra Vollabnahme §21 etc, AU ( ~ EUR 350.- )
Sondergenehmigung kleines Kennzeichen ( EUR 25.- )
Briefaustellung / Zulassung ( EUR 69.- )
Nummernschilder ( EUR 25.- )

sind EUR 825.- + Sprit und rote Nummern laufen borgen eher EUR 1000.-

Bild
von oldierolli
#27115
@ Volker: ... Rückfahrscheinwerfer...gelbe Leuchtmittel... Du hattest doch mal früher geschrieben, dass dafür keine "Typgenehmigung" möglich sei. Gruß. Rolf
von schreyhalz
#27120
Moin Moin !

Richtig ! Und ich schrieb ( auch hier weiter oben ) :


""Scheiben,Heckleuchteneinheiten,Blinkergläser ,Sicherheitsgurte usw. für die ebenfalls ein europäisches Genehmigungsverfahren und Prüfzeichen vorgeschrieben ist,wird der aaS bei der Vollabnahme eine "in etwa Wirkung" bescheinigen. ""


MfG Volker
von oldierolli
#27122
@ V olker: also der aaS LEGALISIERT das also für die Zukunft des Fahrzeuges. Das ist letztlich das Entscheidende. Gruß. Rolf
von schreyhalz
#27124
Moin Moin !
also der aaS LEGALISIERT das also
In der Praxis hat das für den Aussenstehenden meist den Anschein.
Rein zulassungsrechtlich ist das aber falsch. Der aaS überprüft das Fzg ,ob es der StVZO entspricht. Stellt er Abweichungen fest , werden diese aufgeführt . Legalisiert werden diese Abweichungen erst mit der Ausnahmegen. , die der Verkehrsminister des jeweiligen Bundeslandes (bzw. eine ihm nachgeordnete Behörde,das kann auch bei einfachen Fällen die unterste Instanz ,also die Zul.stelle sein ) erteilt. Kann natürlich auch sein ,dass diese Ausnahmegen. nicht oder nur teilweise erteilt wird. So wurden früher bekanntlich Ausnahmegen. für hintere rote Blinker auch bei Importfzgen mit einer EZ nach 1970 grosszügig erteilt ,seit einigen Jahren praktisch gar nicht mehr . Stattdessen werden die serienmässigen Rückfahrscheinwerfer für die Blinker umgebaut und ein Rückfahrscheinwerfer separat angebaut .

MfG Volker

Kostenloser bundesweiter Terminkalender von RADIO OLDTIMER

Nutzen Sie die Reichweite des Zentralsystems www.termine-regional.de, das bereits jährlich über 200.000 Termine und etwas über 50.000 Veranstalter zu verbuchen hat!