Alternative Empfangsmöglichkeiten: RADIO OLDTIMER per App, WLAN-Radio oder Autoradio hören.

Das Oldtimer Forum

Das große Oldtimer Forum für Auto, Zweirad, Nutzfahrzeug oder Traktor powered by RADIO OLDTIMER

Alles zum Thema Oldtimer Autos

Moderator: Tommy

von Rangyboy07
#28581
Guten Morgen liebe Oltimergemeinde.

Ich habe ein Frage bzw benötige eure Hilfe.

Folgendes:

Ich besitze einen Range Rover Classic Baujahr Erstzulassung im März 1984.
Original ist es ein V8 Motor mit Doppel-Strombergvergaser.

Ich habe jetzt ganz Frisch in das Auto einen V8 mit Einspritzanlage verbaut. Diese Kombination gab es aber erst ab Herbst 1985 in dem gleichen Auto. Hardwaretechnisch sind die Motoren absolut identisch. Gleicher Block, gleiche Köpfe usw. Nur hat eben die Einspritzanlage drauf. Plug & Play sozusagen. Gut, hat auch ein anderen Motorcode.



Und ich habe nun am Freitag mit sämtlichen H-Gutachten Spezi-Prüfern der Dekra und des TÜV Nord telefoniert und alle sagen sie mir durchweg es geht nur mit diesem Motor wenn er bis 1994 in das Fahrzeug verbaut wurde und dem entsprechend eingetragen wurde. So wie ich es jetzt habe, also jetzt verbaut gibt es keinerlei Chance mit dem Einspritzmotor ein H-Gutachten zu bekommen.

Aber ich habe schon im Internet gelesen das es aber möglich wäre es doch zu machen.

Jetzt die Frage an euch: Habt ihr solche Situation gehabt und war es trotzdem möglich oder bin ich jetzt in den Allerwertesten gekniffen und muss gucken das ich diese Vergaseranlage herbekomme????

Auszug aus dem §23StVO Oltimergutachen: "... Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzullassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfogen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig...."

weiteres:

"Durchführung der Begutachtung"
bei Position "3.2.3.
3.2.3.1. Motor
- Nur Originalmotor oder aus der Baureihe ist zulässig.
-Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis möglich."

Das heißt doch wenn ich nachweisen kann das innerhalb der ersten 10 Baujahre diesen Motor in dem Fahrzeug hab, und das gab es,das kann ich Anhand von Prospekten und Co. bestätigen, dann ist doch das H-Gutachten zu erstellen. Oder bin ich zu Begriffstutzig?

Ich erbitte um eure Hilfe.

Liebe Grüße Chris :winks:
von schreyhalz
#28582
Moin Moin !

Wenn es diesen Motor in deinem Fzg ab Werk gab , spricht nichts gegen eine H-Zulassung. Auch wenn es den Motor noch nicht bei deiner EZ, aber noch innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ gab und ansonsten das Fzg unverändert weitergebaut wurde.

Wobei "Baureihe " gerne missverstanden wird: Unter Baureihe ist z.B. nicht der "Golf" zu verstehen ,sondern z.B. der Typ "17" ,also ein Golf 1. Ein Golf 2 Motor in einem Golf 1 geht also dann nicht ,wenn es ihn im Golf 1 nicht auch schon gab.

MfG Volker

Kostenloser bundesweiter Terminkalender von RADIO OLDTIMER

Nutzen Sie die Reichweite des Zentralsystems www.termine-regional.de, das bereits jährlich über 200.000 Termine und etwas über 50.000 Veranstalter zu verbuchen hat!