- Fr 31. Mai 2013, 16:46
#26876
bin neu im Forum und habe folgende Frage:
Mein Fahrzeug ein Clement Bayard CB1 von 1912 hat zwar ein Datenblatt aber noch keine Zulassung. Der TÜV fordert von mir den Einbau einer Lichtanlage (heute Karbidleuchten ohne Funktion)
Der Wagen nach der Restaurierung sieht heute sehr schön aus und würde durch den Anbau einer Lichtanlage nicht mehr der Gleiche sein (siehe Foto)
Frage:
1. Gibt es jemanden der im Fahrzeugschein eine Ausnahmegenehmigung stehen hat mit der man z.B. nur bei Tageslicht fahren kann? Der TÜV würde das gerne sehen.
2. Hat jemand eine Bezugquelle für eine Lichtanlage (Abblendlicht und Blinklichter) die man temporär anschliessen kann?
Vielen Danke im Voraus
Clement Bayard (nicht der Echte)