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Alles zum Thema Oldtimer Autos

Moderator: Tommy

#26749
Hi, brauche dringend eine Antwort und Meinung!

Ich stehe 8std vor der Entscheidung ein einen Oldtimer zu kaufen! Es handelt sich um einen Ford Taunus P7 Bj 1969 guter Zustand und Top gepflegt! Der Wagen hat nach der H Zulassung einen V6 Motor mit 125 PS eingesetzt bekommen. Dieses Model wurde seinerzeit auch mit diesem Motor angeboten. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt das der TÜV nichts beanstandet hat. Mit der Begründung das zur Erstzulassung eine Abgasuntersuchung nicht benötigt wurde. Pflicht wurde die erst 3 Monate später.

Meiner Frage nun! Muss der Motor noch eingetragen werden? Verfällt dadurch die H Zulassung? Und ist der Wagen mit diesem uneingetragenen Motor überhaupt im Verwicherungsschutz falls ich einen Bums baue?

Ich bin euch sehr dankbar für eine schnelle Meinung! :-)
#26751
Zuallererst: Ja, der Motor muß eingetragen werden! Du bewegst sonst ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Auch ohne "Bums" kann es ordentlich Ärger geben.
Sofern das Fahrzeug zu seiner Bauzeit mit dem Motor erhältlich war, ist das auch kein Problem für die H- Abnahme. Vorausgesetzt, alle anderen Modifikationen wie an Fahrwerk und Bremsen z.B. sind auch mit erfolgt- wenn es denn zum Motor passende gibt. Es ist auch nicht selten, dass Hersteller bei allen Motorvariationen das gleiche Fahrwerk oder die gleichen Bremsen verbaut haben. Da musst Du Dich halt schlau machen.
Prinzipiell aber kein Problem.

Grüße,

Micha.

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