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Alles zum Thema Oldtimer Autos

Moderator: Tommy

von Oldiefahrer
#25390
Hallo alle zusammen,
ich habe aus der Hand meine Uhropas diese Leuchten im Keller gefunden. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind es Begrenzungsleuchten für ein Fahrzeug mit 6V Bordspannung.
Ich hatte mir Überlegt diese als Zusatzbilnker an meinem Simson Star anzubringen (mit rotem Leuchtmittel). Ich möchte aber vorher wissen von welchem Fahrzeug diese sind und wie groß der Wert ist! Denn ich möchte nur ungern wertvolle Oldtimerteile zweckentfremden. Deshalb bitte ich hier um Hilfe! Danke schon im Vorraus!
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von FrankWo
#25391
Diese Positionslampen² bzw -leuchten³ waren in den Zwischenkriegejahren bis 1940 weit verbreitet. Wo nicht serienmäßig verbaut, ließen sie sich für wenige RM aus dem markenübergreifenden Zubehörhandel/ZH nachrüsten. Wenn am Lampenkörper nicht anders bezeichnet, also keine Marken-Nutzungs-Auftragsfertigung zur Erstausstattung, werden sie wohl aus dem ZH stammen. Über die ehemals zeitnahen Gattungsbegriffe²/³ sollten sich via SuMa etweige Wertstellungen vom Gegegenwartshandel bzw V/Ersteigerungszuschläge ermitteln lassen ...,

... mit Grüßen, FrankWo :winks:
von schreyhalz
#25394
Moin Moin !

Auf die Gefahr hin ,dass es dich nicht im Mindesten interessiert:

Ab Erstzulassung ab dem 1.4.1957 (worunter dein Fzg fallen dürfte) müssen Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern bauartgenehmigt sein. (Zur Bauartgenplicht siehe StVZO § 22a ).Dieses gilt auch ,wenn diese zusätzlich zu vorhandenen ,genehmigten angebaut werden.
Der erteilten Bauartgen. wird ein Prüfzeichen zugeteilt. Beim Blinker lautet dieses 1 oder 11 für vorn und 2a oder 12 für hinten. (2b wäre ein 2-Helligkeitsstufenblinker , in D nicht zul.)
Diese Kennzahl müsste ebenso wie die Gen.-Stelle auf der Lichtscheibe vorhanden sein. Altes Gen.zeichen wäre eine Wellenlinie sowie der Buchstabe "K" (=Lichttechnisches Institut Karlsruhe) ,der die Prüfnr. folgt. Das neue Gen.zeichen ist die e-Kenzeichnung . In beiden Fällen ist jedoch der Einsatzzweck wie oben beschrieben immer angegeben.

Was bedeutet dies : Ohne eine solche Kennzeichnung ist der Anbau nicht zulässig.
Auch der Anbau gekennzeichneter,bauartgen. Beleuchtungseinrichtungen ist nur dann zulässig,wenn der Verwendungszweck und die Anbaubestimmungen eingehalten werden.

Die Bauartgen. umfasst im übrigen das gesamte ,betriebsfertige Bauteil ! Das bedeutet ,dass das Leuchtmittel (Glühbirne) in der Bauartgen. enthalten ist und die Bauartgen. erlischt ,sobald ein anderes als das vorgesehene Leuchtmittel eingebaut wird.

Also angenommen ,diese Lampe hätte bereits ein Prüfzeichen (Wellenlinie , K1234) und zusätzlich stünde ein A auf der Lichtscheibe ,so wäre dieses eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) und dürfte nicht durch den Einbau einer orangen Birne zum Blinker umgebaut werden.
Stammt diese Leuchte aus einer Zeit ,in der noch keine Prüfzeichen vergeben wurden ,darf sie an deinem Fzg zu keinem Zweck angebaut werden.

MfG Volker
von Carlos
#25424
Hallo!

Nicht schlecht.Aber das Datum 1.4.57 finde ich nur in im längst nicht mehr existierenden § 73.
Im § 72 steht/stand zu 22a (Prüfzeichen lichttechnische Einrichtungen) :1.1.1954.

Grüße
von schreyhalz
#25425
Moin Moin !

Ich finde das Datum weder in meinen Unterlagen in Papierform noch in irgendwelchen gesicherten Gesetzen im I-Net . Das Problem bei der StVZO (und wohl bei anderen Vorschriften auch) ist ,sobald etwas geändert wird ,steht gerne dabei ,dass bis EZ. die StVZO in der bisherigen Fassung gilt. Man müsste also sich durch zig geänderte vorherige Fassungen wühlen , nur sind diese leider mir nicht zugänglich. Insofern habe ich mich hierauf verlassen :
http://www.schaltblech.de/v3/index.php? ... &Itemid=55" onclick="window.open(this.href);return false;

Danach wäre es der 1.4.1957 , so steht es auch in diesem Link :
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... 6ic-ztxmLQ" onclick="window.open(this.href);return false;

MfG Volker
von Oldiefahrer
#25444
Hey,
vielen Dank für die vielen, genauen und schnellen Antworten. Ich hatte leider erst jetzt Zeit zum Lesen, aber eure Meinungen und Aussagen haben mir stark weitergeholfen!
Ich werde wahrscheinlich die Begrenzungsleuchten wieder einlagern, weil bisher bin ich noch anähren legal unterwegs und möchte das eignetlich nicht ändern und bis ich versuche mir alles vom TÜV absegnen zu lassen kauf ich mir gleich neue (geprüfte) in der Bauform....
Danke nochmal für die Antworten und auch für den damit verbundenen Aufand!!!
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von Oldidriver
#25470
Ein Freund von mir hat eine ähnliche Leuchte in seiner Garage gefunden aber konnte Sie auch nicht zuordnen. Ich denke mal das es so um das Baujahr 1965 sein müsste.
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von FrankWo
#25472
Bei einer Einzelleuchte/<1965> kann es sich auch um einen Such-Scheinwerfer handeln - entscheidend ist das 'Innenleben' des (Universal-)Lampen-Körpers ...,

... mit Grüßen, FrankWo :winks:

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