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Moderator: Tommy

#1857
Wie lange kann man Reifen an einem Oldtimer lagern bzw. nutzen?
Mein Profil ist noch super auch keine Risse zu sehen.
Doch die reifen sind schon viele viele Jahre alt.
Müssen die trotzdem mal gewechselt werden?
#1861
Hallo,

ich glaube für den TÜV ist die DOT Nummer auf dem reifen entscheidend.
Ich will nicht lügen aber ein bekannter musste die Reifen an seinem Wohnwagen wechseln weil die reifen älter als 6 (oder Warens 8?) Jahre waren.
Wenn das für Wohnwagen gilt dann bestimmt doch auch für PKWs, oder weis da jemand was genaueres?

Mfg

Pille
#1862
Hallo,
Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller.Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Die Reifenindutrie sagt bei PKW sollte nach 10 Jahren schluss sein,besser nach 8 Jahren.
Gruss
Rainer
#1867
Was ist es denn für ein Oldtimer, wenn Du nur sehr langsam fährst, die reifen ein gutes Profil haben und keinerlei Alterung zeigen (Risse oder Spröde) dann würde ich sie nicht wechseln. Für schnellere Oldtimer oder Gebrauchs PKW`s würde ich sie auf jeden Fall erneuern.

Pille, was ist eine DOT Nummer?

Günter
#2002
Hallo Rainer, ich bin mal deinem Link gefolgt und habe dort was hammerhartes gelesen was mich sehr beunruhigt (rot makiert):

Richtige Lagerung

Doch was versteht man unter einer sachgemäßen und professionellen Einlagerung? Hier gilt es die DIN 7716 bzw. ISO 2230 zu beachten. Der Reifen oder das Komplettrad ist kühl, trocken und in sauberer Umgebung bei Temperaturen unter 35°C, vorzugsweise unter 25°C zu lagern. Die Pneus sind möglichst dunkel, also vor Sonnenlicht oder starkem künstlichen Licht geschützt, einzulagern. Müssen Reifen im Freien gelagert werden, sollte dies nur unter einer lichtundurchlässigen Plane erfolgen. Im Lagerraum sollten sich die Reifen nicht zusammen mit Ölen, Fetten, Lacken oder Kraftstoffen befinden. Da Ozon besonders schädlich ist, sollten die Lagerräume keine Ozon freisetzenden Geräte, also beispielsweise elektrische Maschinen enthalten. Generell ist die Lagerzeit so kurz wie möglich zu halten. Bei Kurzzeitlagerung, bis zu maximal 3 Monaten, sind die Reifen horizontal aufeinander und nicht höher als 1,20 m zu stapeln. Bei Langzeitlagerung sollen sie aufrecht in einer Lage auf Regalgestellen mit mindestens 10 cm Abstand zum Fußboden stehen. Wegen möglicher Verformungen sollten die Reifen einmal im Monat gedreht werden. Kompletträder werden hängend oder liegend, im Idealfall auf einer Holzpalette, eingelagert.



„Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dazu die entsprechenden Urteile:

* Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
* Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004


Quelle: http://www.kfztech.de/kfztechnik/techni ... nalter.htm
#2003
Das heißt doch, das ich bis zu fünf Jahre alte Reifen noch als neue verkauft bekommen kann.
Die darf ich dann bei einem Wohnwagengespann mit 100 kmh maximal ein Jahr nutzen und dann verlangt der TÜV den Wechsel!!! Frechheit!!!

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