Hallo Rainer, ich bin mal deinem Link gefolgt und habe dort was hammerhartes gelesen was mich sehr beunruhigt (rot makiert):
Richtige Lagerung
Doch was versteht man unter einer sachgemäßen und professionellen Einlagerung? Hier gilt es die DIN 7716 bzw. ISO 2230 zu beachten. Der Reifen oder das Komplettrad ist kühl, trocken und in sauberer Umgebung bei Temperaturen unter 35°C, vorzugsweise unter 25°C zu lagern. Die Pneus sind möglichst dunkel, also vor Sonnenlicht oder starkem künstlichen Licht geschützt, einzulagern. Müssen Reifen im Freien gelagert werden, sollte dies nur unter einer lichtundurchlässigen Plane erfolgen. Im Lagerraum sollten sich die Reifen nicht zusammen mit Ölen, Fetten, Lacken oder Kraftstoffen befinden. Da Ozon besonders schädlich ist, sollten die Lagerräume keine Ozon freisetzenden Geräte, also beispielsweise elektrische Maschinen enthalten. Generell ist die Lagerzeit so kurz wie möglich zu halten. Bei Kurzzeitlagerung, bis zu maximal 3 Monaten, sind die Reifen horizontal aufeinander und nicht höher als 1,20 m zu stapeln. Bei Langzeitlagerung sollen sie aufrecht in einer Lage auf Regalgestellen mit mindestens 10 cm Abstand zum Fußboden stehen. Wegen möglicher Verformungen sollten die Reifen einmal im Monat gedreht werden. Kompletträder werden hängend oder liegend, im Idealfall auf einer Holzpalette, eingelagert.
„Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dazu die entsprechenden Urteile:
* Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
* Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004
Quelle:
http://www.kfztech.de/kfztechnik/techni ... nalter.htm