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Moderator: Tommy

von Triple-J
#27615
Hallo,

mein Oldtimer (HONDA ACCORD I (SJ, SY) 1.6 L/EX (SY), Baujahr 1982) hat noch bis kommenden Juni TÜV-Zulassung. Aufgrund mehrerer kleinerer Beschädigungen und Rost-Stellen habe ich kein H-Kennzeichen bekommen, lediglich eine Oldtimer-Kfz-Versicherung war möglich.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich vor der nächsten TÜV-Untersuchung noch etwas machen lassen soll. Ich würde den Honda sehr gerne weiterfahren, allerdings ohne jetzt noch mehrere tausend Euros hineinzustecken.

Ich habe vor wenigen Monaten die Auspuffanlage (Mittel- und Endschalldämpfer) erneuern lassen, da diese am verenden war. Falls ich noch weitere zwei Jahre TÜV-Zulassung bekommen sollte, so werde ich den Kupplungssatz und die Bremsbeläge erneuern lassen müssen. Bisher habe ich hiermit aber noch keine Probleme (Außerdem sind die Materialkosten für den Kupplungssatz und die Bremsbeläge mit gut 100€ überschaubar).

Ich habe hier einige Fotos beigefügt. Würdet Ihr vor der TÜV-Untersuchung diesbezüglich irgendwo zwingend Hand anlegen (lassen)? Am ehesten besorgt mich das Foto, welches ich an der linken Rücksitztür, an der Grenze zum linken Hinterreifen, aufgenommen habe.

Was ist Eurer Meinung nach vor der TÜV-Untersuchung zwingend zu machen? Oder soll ich es einfach darauf ankommen lassen, und falls der TÜV über irgendwas meckert, dann reparieren lassen und anschließend zur Nachuntersuchung?

Gruß, Triple-J
Dateianhänge
Beispiel Rost III.JPG
Beispiel Rost III
Beispiel Rost II.JPG
Beispiel Rost II
Beispiel Rost I.JPG
Beispiel Rost I
Ansicht unten II.JPG
Ansicht unten II
Ansicht unten I.JPG
Ansicht unten I
Ventilator.JPG
Ventilator
Motorraum.JPG
Motorraum
Bei linker Rücksitztür.JPG
Bei linker Rücksitztür
Honda Accord.JPG
Honda Accord
#27617
Moin Moin !
Was ist Eurer Meinung nach vor der TÜV-Untersuchung zwingend zu machen?
Der Technische ÜberwachungsVerein ist einer von vielen,die die je nach Fzg-Art in unterschiedlichen Zeitabständen vorgeschriebene HauptUntersuchung durchführen.Insofern ist falsch ,von einer "TÜV-Untersuchung" zu reden , es heisst Hauptuntersuchung oder HU.Nachzulesen in unserer Rubrik "Behörden+Rechts+Vers.themen" unter "Alle Gesetze.....", dann auf den Link von mir StVZO gehen ,siehe dort unter §29.

Zur Frage: Diese kann beim besten Willen nicht anhand einiger Fotos beantwortet werden ,aus gutem Grund müssen auch bei der HU die Fzge selbst vorgestellt werden ,Fotos reichen da nicht !
Oder soll ich es einfach darauf ankommen lassen, und falls der TÜV über irgendwas meckert, dann reparieren lassen und anschließend zur Nachuntersuchung?
Wenn ich selber kein Fachmann bin ,würde ich das immer so machen lassen.Damit kann man gezielt die wirklichen Mängel beheben (lassen) und läuft vor allem nicht Gefahr ,Unsummen in ein Fzg zu stecken ,um hinterher zu erfahren ,dass noch weitere Reparaturen anstehen ,deren Behebung zusammen mit den bereits enstandenen Reparaturkosten den anschliessenden Fzg-Wert überschreiten würde.

MfG Volker

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