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Das Oldtimer Forum

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Moderator: Tommy

von rentner
#26280
Hallo ! Habe Fiat 600 mit weißen Extra-Standlichtlämpchen vorne , die gleichzeitig auch als Blinker dienen . Zusätzlich hat das Auto auch noch orangefarbene Blinklämpchen auf den Kotflügeln vorne . Nun sollen die Blinker ja alle orangefarben sein . Bei der letzten Hauptuntersuchung und der Abnahme für das H-Kennzeichen war der GTÜ-Mensch so nett , die weißen Blinker /Standlichtlampen als verblasst (geringe Mängel , Wiedervorführung nicht erfoderlich ) einzutragen . Nun möchte ich mit diesem Fehler nicht nochmal bei der HU erscheinen . Reicht es wohl , wenn ich lediglich orangfarbene Birnchen in die Blinklampen einsetze ? Dann brauche ich nicht die Scheinwerfer mit Standlicht zu versehen , die Blinker wären alle Orange , nur das Standlicht vorne , das eh nie gebraucht wird ( Wer stellt schon seinen Oltimer im Dunkeln auf der Staße ab ?) wäre dann auch Orange , zumindest wenn es eingeschaltet ist .
Mit freundlichen Grüßen : Rentner
von schreyhalz
#26286
Moin Moin !

Vorneweg : Hier findest du 2 Links , unter denen die meisten Vorschriften aufgeführt sind ,die in Abhängigkeit von der Erstzulassung (EZ) zu beachten sind :
http://www.das-oldtimer-forum.de/viewto ... =10&t=6402

Daher ist immer und bei solchen Anfragen ganz besonders das Datum der Erstzulassung deines Fzges wichtig , ev. noch die Fzg-Art und das zGG. Der Fzg-Typ ist dagegen immer unwichtig !

die Blinker wären alle Orange , nur das Standlicht vorne , das eh nie gebraucht wird ( Wer stellt schon seinen Oltimer im Dunkeln auf der Staße ab ?) wäre dann auch Orange , zumindest wenn es eingeschaltet ist
"Standlicht" ist falsch ,die richtige Bezeichnung lautet "Begrenzungsleuchten" ! Daraus geht auch die Funktion hervor ,die darin besteht ,den Umriss des Fzges kenntlich zu machen ,vor allem bei Ausfall eines Haupscheinwerfers. Demzufolge leuchtet es immer mit ,sobald das Licht eingeschaltet ist.
Dessen ungeachtet ist oranges oder gelbes "Standlicht" (Begrenzungsleuchten ) nicht zulässig , also scheidet diese Variante schon mal komplett aus.
Zusätzlich hat das Auto auch noch orangefarbene Blinklämpchen auf den Kotflügeln vorne .
Ich vermute mal ,diese sitzen aber seitlich und sind deswegen alleine nicht ausreichend ?
Habe Fiat 600 mit weißen Extra-Standlichtlämpchen vorne , die gleichzeitig auch als Blinker dienen
Aus I geholt ?? Ich weiss nicht , bis wann in I weisse Blinker vorne zulässig waren , weisse Blinker waren in einigen Staaten früher Usus , ich meine sogar in D , aber darüber habe ich noch nichts schriftliches gefunden ,auch die beiden Links oben sagen nichts darüber aus.Allerdings gibt die StVZO auch keinen Hinweis auf die Zulässigkeit früherer Ausführungen in diesem Punkt ,worauszu schliessen ist ,dass eine Umrüstungspflicht besteht ,wenn denn damals tatsächlich weisse Blinker vorne zulässig waren. Sollte bei dem Fzg auch problemlos möglich sein ,da es lange genug gebaut wurde . Passt nicht sogar noch alles vom Nachfolger 770 / Jagst ??

MfG Volker
von rentner
#26293
Danke Schreyhalz 1
Ja ist wie Jagst 770 , aber italj. Ausführung . Begrenzungsleuchten werden mit separatem Schalter eingeschaltet , brennen also nicht immer mit , wenn Scheinwerfer eingeschaltet wird . Möchte ungern Scheinwerfer anbohren , um zusätzliche Begrenzungsleuchten einzubauen . werde die Sache vorsichtshalber voher mit dem zuständige Sachbearbeiter klären . "Geringe Mängel " wäre dann für mich die günstigste Lösung .
Mit freundlichen Grüßen : Rentner
von schreyhalz
#26296
Moin Moin !

Nun ,Begrenzungsleuchten müssen vorhanden sein ,also automatisch bei eingeschaltetem Abblend/Fernlicht mitbrennen.
Ein Anbohren der Scheinwerfer würde ich lassen ,wenn einfach die Scheinwerfer/Reflektoren gegen solche neuerer Bauart auszutauschen sind.
Mit "geringen" Mängeln wird es das nächste Mal nichts werden, der Mängelkatalog hat sich am 1.7.2012 geändert, damit einher gegangen ist eine für alle Prüforganisationen verbindliche und einheitliche Software,in der der Mängelkatalog und die Mängeleinstufung hinterlegt ist , eine (eigene) Mangeleinstufung durch den Prüfer ist seitdem nicht mehr möglich.

MfG Volker

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