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Moderator: Tommy

von oldierolli
#22624
Hallo, wenn alte Lichtscheiben verblasst sind, man sie also "klar" macht und dafür dann farbige Glühlampen einsetzt, entspricht das dann den Anforderungen von TÜV/DEKRA? Die Reflexion bleibt ja gleich, und das Prinzip ist ja wie bei modernen Leuchten mit Klarglas. Gruß. Rolf
von schreyhalz
#22628
Moin Moin !

Ich vermute mal,du meinst Heckleuchten oder Blinker.
In der Tat stellt das ein Problem bei einigen Fzgen dar. Mit der Zeit bleichen die Gläser aus oder der Lack blättert ab. Ist mir speziell von einigen Opel und Ford Typen aus den 60ern bekannt.
entspricht das dann den Anforderungen von TÜV/DEKRA
Da muss ich zunächst sagen,dass TÜV, Dekra sowie alle weiteren Organisationen keine Anforderungen stellen,sondern die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers überprüfen (müssen). Dieser fordert,dass alle Lichttechnischen Einrichtungen (LTE) ein für den jeweiligen Einsatzzweck gültiges Prüfzeichen tragen müssen. (Ist allerdings baujahrabhängig und sogar vom jeweiligen Bundesland ,siehe StVZO § 72 zu den jeweiligen §§ der LTE).
Amtliche Prüfstelle für LTE ist das Lichttechnische Institut Karlsruhe in D . Prüfzeichen ist die Wellenlinie ,anschliessend "K" sowie die Prüfnr.
Europaweit gelten die e-Prüfzeichen entsprechend.
In beiden Fällen ist auf der Einheit auch der Verwendungszweck angegeben.

Die Bedeutung der wichtigsten Kürzel findest du hier :

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbeleuchtung" onclick="window.open(this.href);return false;


Die Leuchten werden dabei in ihrer Gesamtheit geprüft ,also mit dem vorgeschriebenen Leuchtmittel,dieses ist also in der Bauartgenehmigung enthalten. Jegliche Veränderung an der Lampeneinheit ,also auch am Leuchtmittel ,führt infolgedessen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung.
(In diesem Zusammenhang immer lustig zu lesen,dass im I-Net immer wieder veränderte (lasierte) Leuchten angeboten werden,mit dem Hinweis,dass e-Zeichen wäre vorhanden oder dümmer noch ,eine Eintragung wäre mittels einer Einzelabnahme möglich)

Ein "Umbau" wie von dir beschrieben ist also nicht zulässig und muss beanstandet werden.

MfG Volker
von Rostklopfer
#22636
Hab ich ja noch mal Glück gehabt ! Mein Auto ( Fiat 600) hat vorne weiße Blinklichter weil gleichzeitig auch Standlicht . Relativ dicht daneben aber auch noch mal kleine orangefarbene Blinklämpchen . Mein netter Abnahmeingenieur hat das als leichter Mangel , Nachprüfung nicht erforderlich , eingetragen. Einfach rosa Birnchen rein , würde danach ja nicht genügen ,: Ich müßte die Scheinwerfereinsätze mit Standlicht versehen , und mir orangefarbene Blinkerkappen besorgen , wenn ich Volker richtig verstanden habe ?
Mit freundlichem Gruß : Rostklopfer
von schreyhalz
#22638
Moin Moin !

Eigentlich ja !

Aber wie oft ,ist dieses auch von der EZ abhängig (meine ich ,ohne es beweisen zu können). Das genaue Datum ist mir nicht bekannt ,es muss ,wenn ich mich nicht irre, so 1960 sein , bis dahin waren weisse Blinker vorn meines zur Zeit nicht belegbaren Wissens zulässig .
Das Problem dabei ist,dass nur in wenigen Fällen (z.B. rote Blinker hinten) im §72 ein Datum genannt ist,meist steht dort sinngemäss : "gilt ab EZ xy ,für vorher in den Verkehr gekommene Fzge gilt § x in der vorherigen Fassung" . Dummerweise kann man diese praktisch nirgends auftreiben.

In anderen Ländern wie Frankreich oder Italien kann dieses Datum später gewesen sein,das macht die ET- Beschaffung für manche Importfzge schwierig ,weil oft aus Altbeständen nur die in den jeweiligen Herstellerländern übliche Version noch aufzutreiben ist.


PS : Habe im I-Net noch einen alten Beitrag gefunden,ob dieser den Tatsachen entspricht ,kann ich nicht sagen. Danach waren bis zum 1.7.63 in D weisse Blinker vorn zulässig ,ab diesem Stichtag mussten alle Fzge umgerüstet sein,es gibt also keinen Bestandschutz wie bei den roten Blinkern und gelben Bremsleuchten hinten. Die vorgeschriebene Umrüstung würde erklären,warum im §72 die vorderen Blinker nicht erwähnt sind.

MfG Volker

Nachtrag : Sollte hier jemand zufällig für einen Panhard PL17 ,Modell 59-60 ,also L1, vordere Blinkergläser benötigen,diese habe ich vorrätig . Es handelt sich allerdings um eine eigene Reproduktion ,die selbstverständlich nicht im Strassenverkehr zugelassen ist ! Dummerweise gab es diese vor I-Net-Zeiten nur selten auf Teilemärkten,und dann fast immer in weiss. Solche habe ich mir abgeformt und aus orangem Epoxidharz nachgegossen ,auch muss ich gestehen,dass ich hinten die Blinkergläser und Bremslichtgläser vertauscht habe ,auch wenn jetzt ev. vorhandene französische Prüfzeichen einen falschen Verwendungszweck angeben ,meine ich ,dass das besser ist ,als wenn mir einer in den Wagen rauscht,weil er Blinker und Bremsen nicht als solche erkennt.

MfG Volker
von Carlos
#23820
"PS : Habe im I-Net noch einen alten Beitrag gefunden,ob dieser den Tatsachen entspricht ,kann ich nicht sagen. Danach waren bis zum 1.7.63 in D weisse Blinker vorn zulässig ,ab diesem Stichtag mussten alle Fzge umgerüstet sein,es gibt also keinen Bestandschutz wie bei den roten Blinkern und gelben Bremsleuchten hinten. Die vorgeschriebene Umrüstung würde erklären,warum im §72 die vorderen Blinker nicht erwähnt sind."

Genau so ist es .Ich kann mich noch erinnern,daß mein Vater damals ziemlich säuerlich war,daß er die Blinkergläser austauschen mußte(Fiat 600)
Ich habe auch noch eine alte StVZo wo das drinsteht.
Manchmal wünsche ich mir allerdings solche kompromisslosen Zeiten zurück...
Grüße

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