Moin Moin !
Ich vermute mal,du meinst Heckleuchten oder Blinker.
In der Tat stellt das ein Problem bei einigen Fzgen dar. Mit der Zeit bleichen die Gläser aus oder der Lack blättert ab. Ist mir speziell von einigen Opel und Ford Typen aus den 60ern bekannt.
entspricht das dann den Anforderungen von TÜV/DEKRA
Da muss ich zunächst sagen,dass TÜV, Dekra sowie alle weiteren Organisationen keine Anforderungen stellen,sondern die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzgebers überprüfen (müssen). Dieser fordert,dass alle Lichttechnischen Einrichtungen (LTE) ein für den jeweiligen Einsatzzweck gültiges Prüfzeichen tragen müssen. (Ist allerdings baujahrabhängig und sogar vom jeweiligen Bundesland ,siehe StVZO § 72 zu den jeweiligen §§ der LTE).
Amtliche Prüfstelle für LTE ist das Lichttechnische Institut Karlsruhe in D . Prüfzeichen ist die Wellenlinie ,anschliessend "K" sowie die Prüfnr.
Europaweit gelten die e-Prüfzeichen entsprechend.
In beiden Fällen ist auf der Einheit auch der Verwendungszweck angegeben.
Die Bedeutung der wichtigsten Kürzel findest du hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbeleuchtung" onclick="window.open(this.href);return false;
Die Leuchten werden dabei in ihrer Gesamtheit geprüft ,also mit dem vorgeschriebenen Leuchtmittel,dieses ist also in der Bauartgenehmigung enthalten. Jegliche Veränderung an der Lampeneinheit ,also auch am Leuchtmittel ,führt infolgedessen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung.
(In diesem Zusammenhang immer lustig zu lesen,dass im I-Net immer wieder veränderte (lasierte) Leuchten angeboten werden,mit dem Hinweis,dass e-Zeichen wäre vorhanden oder dümmer noch ,eine Eintragung wäre mittels einer Einzelabnahme möglich)
Ein "Umbau" wie von dir beschrieben ist also nicht zulässig und muss beanstandet werden.
MfG Volker