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Moderator: Roltamax

#2328
Hallo Thorsten, klar, bei einem Opel Manta kann ich sicherlich eher eine Tieferlegung, Breitreifen, Spoiler und Zusatzinstrumente glaubhaft machen als bei einem Jaguar. Das leuchtet mir ein, das bedeutet aber auch, das man erst mal vergleichbare Objekte aus der damaligen Zeit braucht. Was bei einem Manta wiederum einfacher sein dürfte ....
#2329
Naja,

eine Tieferlegung eines Jaguars kannst Du vielleicht belegen, wenn Du Dich mit den Wagen von \"Neger-Kalle\" und anderen Zuhältern vom Hamburger Kiez in den Siebzigern beschäftigst! ;)

Das Problem bei der epochengerechten Modifikation ist, dass die Dinge die damals möglich gewesen wären nicht auch die Dinge sind, die damals gemacht wurden! Beispielsweise waren Reifen mit 60er Querschnitt seit den frühen Siebzigern erhältlich. Weite Verbreitung fanden sie aber erst fast ein Jahrzehnt später!

Mein Fahrzeughintergrund sind Opel-Fahrzeuge späten Sechziger und frühen Siebziger. Damals war es wirklich so, wie es es die Toten Hosen in ihrem Song \"Opel-Gang\" beschrieben haben: Breite Reifen (+ evtl Felgen) und wilde Rallye-Streifen waren der \"Mainstream der Fahrzeugveränderung\". \"Böser Blick\", Riesige Felgen und so ein Kram kamen erst Jahrzehnte später.

Ob in den frühen Siebzigern wirklich schon Nobelkarossen tiefergelegt wurden, kann ich nicht sagen. In Sachen \"Fahrzeugveränderungen bei H-Kennzeichen\" scheint aber eine Umkehrung der Beweislast zu gelten. Während es sonst im Rechtsstaat so ist, dass der Grundsatz \"im Zweifel für den Angeklagten\" gilt, ist das beim H-Kennzeichen umgekehrt: Der \"Angeklagte\" muss seine Unschuld beweisen. Er muss nachweisen, dass eine Modifikation innerhalb einer bestimmten Zeit gemacht wurde (das war übrigens von 1933 – 45 gängige Praxis der deutschen Rechtsprechung). :S

Viele Grüße,
Thorsten

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