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Moderator: Roltamax

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von Roltamax
#31367
Bei einer Fahrzeugkontrolle sagt der Polizist zum Fahrer eines Oldtimers, "Da Ihre Bremsen nur einseitig bremsen, kostet Sie das 60 Euro. Das ist ein Freundschaftspreis, da sie einen sehr schönen Oldtimer fahren“
"Habe ich es doch gewusst das die Halsabschneider sind", lacht der Fahrer, "Sie sind viel preiswerter als die Werkstatt im Nachbarort, die wollten glatt 180 Euro für die Reparatur! Repariewren Sie gleich oder muss ich einen Termin ausmachen?"
#31371
Moin Moin !


Tja , da lacht man , weil man glaubt , dass das ein Witz sein soll !

Da bringe ich doch auch mal eine Verkehrskontrolle bei einem Oldtimer ,die sich vor nicht langer Zeit tatsächlich so hätte abspielen können ! Und zwar hat ex-Verkehrsminister Ramsauer , und das ist wohl nur mit bayrischer Bierseligkeit in Verbindung
mit sonstigen Drogen zu erklären , mal eben die StVZO für abgeschafft
erklärt ,was glücklicherweise aber keiner gemerkt hat.

Was hat
dieser Idi** getan ? In der StVZO ist der wohl wichtigste § der §72, da
stand nämlich genau drin ,ab welcher EZ ein bestimmter § der StVZO
anzuwenden war , oder wie das vorher aussah. Man kann sich also
vorstellen , dass dieser §72 nicht nur wichtig ,sondern auch sehr
umfangreich war. Wurde ein § der StVZO ergänzt oder geändert , so wurde
auch im §72 dazu geschrieben, ab welcher EZ die geänderte Vorschrift
anzuwenden war. Wurde im §72 nichts dazu geschrieben ,so galt die
geänderte Vorschrift für alle Fzge unabhängig von ihrer EZ. Das war
vergleichsweise einfach , logisch und vor allem immer nachvollziehbar.

Diesen gesamten umfangreichen § hat Ramsauer durch einen kurzen Satz ersetzt, der da lautete:
" Für Fahrzeuge (...), die vor dem 5. Mai

2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer

Zulassung geltenden Vorschriften fort"

Im Klartext: Die gesamte
StVZO war de fakto ungültig ,denn sie galt ja nun nur noch für Fzge ,
die ab dem 5.5.2012 erstmalig zugelassen wurden , da aber diese Fzge in
aller Regel über eine EG-BE verfügen , kann sie dafür auch nicht
angewendet werden , da gelten die Zulassungsvorschriften der EG. Bleiben
also nur die Einzelabnahmen ab EZ 5.5.2012.
Was ist nun mit den
Einzelabnahmen älterer Fzge und Fzge mit nat. BE ? Nun , für diese
sollte die StVZO gelten , die zum Zeitpunkt ihrer EZ gegolten hatte.
Ganz tolle Idee ! Keine Ahnung , wie oft die StVZO geändert wurde , aber
ein paar hundert Änderungen werden da eingeflossen sein . Es sollten
jetzt also hunderte unterschiedlicher Vorschriften nebeneinander gelten .
Der KFZ-Prüfer müsste jetzt also mit einem Anhänger voller StVZOen
aller Ausgaben unterwegs sein ,um für jede EZ die richtige Vorschrift
parat zu haben. Dumm nur ,dass diese immer als Loseblattsammlungen
herauskamen und bei Ergänzungen oder Änderungen die entsprechenden
Seiten ausgetauscht werden mussten. Auf dem Deckblatt wurde dann der
jeweilige Stand eingetragen. Anders ausgedrückt , ohne einen ständig
aktualisierten §72 war (und ist es ) nicht möglich , eine richtige und
nachweisbare Aussage zu einem Bauteil oder einer Vorschrift zu treffen.

Mal ein Beispiel ,damit klar wird ,welche Auswirkung der Ramsauersche Blödsinn hatte:

Wir nehmen mal ein Fzg von EZ 1950 und F kommt damit in eine Polizeikontrolle.
P: Tach..... Fzg-Pap. + FS bitte !
F: Bitte!
P: Machen sie mal den Warnblinker an , sonst knallt hier noch einer rein !
F: Dann hätten sie mich woanders anhalten müssen , mein Warnblinker funktioniert nicht und ich brauche auch keinen.
P: Soso , na Ihr Fzg sieht auch sonst "etwas" runtergekommen aus , da möchte ich mal genauer hinsehen.
Erstmal Warndreieck, Verbandkasten, Warnweste ( Unterlegkeil bei über 4t zGG, Handlampe...etc je nach FzgArt)
F: Brauch ich nicht !
P: Ach , und Reifenprofil brauchen sie wohl auch nicht ? Ich sehe gerade , die sind ja völlig abgefahren !
F:
Nein , das kann man so nicht sagen , da ist noch nichts vom Gewebe zu
sehen und das Profil ist auch noch teilweise erkennbar .
P: Das muss der TÜV ( Dekra ; GTÜ......) wohl mal gerichtsfest beurteilen , da hätten Sie ohnehin schon vor Jahren hingemusst !
F: Nein , dieses Fzg brauch zu keiner HU!

Tatsächlich
hätte sich das so abspielen können ! Die HU wurde erst in den 50er
Jahren eingeführt, die Vorschriften über die Profiltiefe in den 60er und
70er Jahren in Stufen , die Ausrüstungspflichten kamen auch über die
letzten Jahrzehnte verteilt. Musste nur niemand wissen , denn zu den
entsprechenden § in der StVZO gab es im §72 keinen Hinweis ,damit galten
diese Vorschriften für alle Fzge unabhängig von ihrer EZ. Nun jedoch
sollte die StVZO der EZ gelten , die kein Mensch mehr kannte und auch
nicht mehr in Erfahrung zu bringen war !

Glücklicherweise ist
dieser Blödsinn dann auch schnell korrigiert worde, nur hat man sich die
Sache (zu) einfach gemacht und nur "einschließlich der für diese Fahrzeuge

erlassenen Nachrüstvorschriften" eingefügt.
Man braucht also jetzt 2 StVZOen , die aktuelle und die in der Fassung vor 2012.


MfG Volker

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