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Moderator: Roltamax

von mafra
#30412
Das hängt von vielen Faktoren ab und ist so pauschal nicht zu sagen. Als Kopie jedenfalls nicht viel.
von schreyhalz
#30414
Moin Moin !

bevor ich mir darüber irgendwelche Gedanken machen würde ,würde ich erst einmal die Eigentumsverhältnisse klären !

MfG Volker
von Mamireja
#30415
Ohne Papiere ohne irgendwas wird das schwer. Die Vormieter und der Vermieter wissen nicht wem der Wagen gehört.
von schreyhalz
#30416
Moin Moin !
Die Vormieter und der Vermieter wissen nicht wem der Wagen gehört.
Wenn das kein Witz ist , gibt es nur eine legale Möglichkeit für dich :

Du musst das Fzg als Fundsache melden !

Nach einer gewissen Wartezeit ,in der sich der rechtmässige Besitzer melden muss , kann dann das Fzg auch offiziell in deinen Eigentum übergehen.Für die Lagerzeit kannst du / der Vermieter natürlich Standgeld verlangen,wenn sich der Eigentümer melden sollte.

Eine weitere Schwierigkeit , die natürlich auch den Wert nicht unerheblich beeinflusst, ist der fehlende Nachweis der EZ.Möglicherweise ist das Fzg gar nicht zulassungsfähig.

MfG Volker
von Mamireja
#30419
Es ist echt merkwürdig mit dem Auto. Irgendwie passt es aber irgendwie auch nicht. Also die Motorhaube sieht bei meinem anders aus aber irgendwie passt der Rest auffallend. Man findet auch im allgemeinen wenig Infos über solache Nachbau Autos.
von mafra
#30420
Da muß doch ein Typenschild dran sein !!!

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