- Di 28. Sep 2010, 07:35
#17771
Hallo,
im Netz bei Mobile gefunden:
So viel ist bekannt – die Fakten zum neuen Wechselkennzeichen:
Das Wechselkennzeichen gilt für bis zu drei Fahrzeuge derselben Klasse.
Nutzen darf es jeder, der die nicht genutzten Fahrzeuge auf privatem Grund abstellen kann. Das kann auch der Stellplatz eines Bekannten sein. Entscheidend ist: Ohne komplettes Kennzeichen darf kein Auto auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden.
Das Wechselkennzeichen kann nicht kombiniert werden mit H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen. Alle Fahrzeuge, die an der Multi-Zulassung beteiligt sind, müssen zugelassen werden und technisch o.k. sein.
Der Versicherungstarif soll sich nach dem jeweils teuersten Fahrzeug des Halters richten. Ob die Assekuranzen diesem Wunsch nachkommen, ist noch nicht entschieden.
Ob auch die Kfz-Steuer reduziert werden kann oder ob für jedes zugelassene Fahrzeug der volle Satz fällig wird, ist noch nicht entschieden.
Bleibt die Frage,was ist bei mehreren Fahrzeugen die alle das H.-Kennzeichen haben?
Gruss
Rainer
Der Rhombus gehört zum BORGWARD und das mir ja nicht noch mal einer fragt ob das ein Renault ist !
Am Öl hats nicht gelegen, war ja keins drinn !