- Do 10. Jun 2010, 10:36
#16564
Hallo zusammen,
bestehen Nachrüstpflichten für ein Fahrzeug (EZ 02.1926),
das als kraftfahrtechnisches Kulturgut eingestuft ist?
Wo und wie MUSS vom Originalzustand abgewichen werden?
Besten Dank und
freundliche Grüße
Sven
bestehen Nachrüstpflichten für ein Fahrzeug (EZ 02.1926),
das als kraftfahrtechnisches Kulturgut eingestuft ist?
Wo und wie MUSS vom Originalzustand abgewichen werden?
Besten Dank und
freundliche Grüße
Sven