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Moderator: schreyhalz

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von chulchen
#11508
Moin! :winks:

Das kommt auf das Baujahr bzw. die EZ des Wagens an.

Eine grundsätzliche Ausrüstungspflicht besteht bei Oldies ab EZ 01.04.1970 (Gurte vorne)
bzw. 01.05.1979 (Gurte hinten).

Wenn der Wagen zwischen dem 01.04.1970 bis Ende 1973 zugelassen worden ist, besteht die Gurtpflicht nur dann, wenn Gurtbefestigungspunkte im Wagen eingebaut sind.

Ab EZ 1974 sind 3-Punkt- Gurte vorne Ausrüstpflicht.
Ab 01.05.1979 Ausrüstpflicht für alle Sitze
von schreyhalz
#11529
Moin Moin !
Wenn der Wagen zwischen dem 01.04.1970 bis Ende 1973 zugelassen worden ist, besteht die Gurtpflicht nur dann, wenn Gurtbefestigungspunkte im Wagen eingebaut sind.
Da die Ausrüstungspflicht für Gurtverankerungen bereits vor der Ausrüstungspflicht mit Gurten in Kraft trat,kann es diesen Fall nicht geben.

Zur eigentlichen Frage: Das versuchen die Versicherungen zwar gerne,kommen aber vor Gericht damit nicht durch.Es wäre in jedem Fall von der Art der Versicherung ( Kasko,Haftpflicht,Insassenschutz) und dem Vertrag abhängig. Ein Streitfall könnte es m.E. nur werden,wenn du zwar,obwohl nicht vorgeschrieben, Gurte eingebaut,aber nicht benutzt hast.In diesem Fall könnte ein Verstoss gegen deine Schadensminderungspflicht konstruiert werden.
MfG Volker
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von chulchen
#11531
schreyhalz hat geschrieben:Da die Ausrüstungspflicht für Gurtverankerungen bereits vor der Ausrüstungspflicht mit Gurten in Kraft trat,kann es diesen Fall nicht geben.
Meines Wissens nach, besteht die AusrüstPFLICHT für Verankerungen erst seit 1974. Die meisten Hersteller haben die Verankerungen aber schon früher eingebaut.
von matthikuhl
#11577
Ganz so einfach ist das nicht!
Ab Erstzul.(ich glaube Jan.) 1974 bestand für Neuwagen die Ausstattung mit Gurten an den Vordersitzen.
Eine Nachrüstpflich bestand für Pkw ab Erstzul. 01.04. 1970 an den Vordersitzen, wenn die dafür nötigen Verankerungspunkte vorhanden sind.
Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge mit Erstzul. vor dem 01.04. ´70 besteht nicht !, sind aber die dafür notwendigen Verankerungspunkte vorhanden, jedoch keine Gurte nachgerüstet, trägt der Fahrzeugführer eine Teilschuld für seine Verletzungen auch im unverschuldeten Schadensfall, da er sich hierbei wissentlich und somit grob fahrlässig der Gefahr ausgesetzt hat! In solch einem Fall kann (und wird !) die gegnerische Versicherung keinen vollen Schadensumfang leisten!!!
Unfallfreie Grüsse, Matthias
von matthikuhl
#11585
Genau. Wenn keine Nachrüstmöglichkeit für Gurte (also keine Verankerungspunkte) besteht, kann sich die Versicherung nicht rausreden!
Grüsse, Matthias
von hennemattn
#31586
Hallo,
wie sieht es denn mit den 2 Doppelsitzer Längsbänken in einem LandRover Defender 109 aus. Da sind keine Halterungen dran und ich habe mal was gelesen, daß auf Längsbänken keine Gurte Pflicht waren (soweit ich mich erinnere wegen den Einsatzfahrzeugen von Bundeswehr, Feuerwehr usw...

Beste Grüße und danke für Informationen

Hennemattn
von schreyhalz
#31591
Moin Moin !
LandRover Defender 109
Ob eine Gurtpflicht besteht , hängt nicht vom Fzg-Hersteller oder Herstellertyp ab , auch nicht , welche Farbe das Fzg hat oder ob es nur bei Tage gefahren wird , sondern von der Fzg-Art (PKW, Reisebus mit 100km/h Zulassung, Trecker usw.) ,dem zGG. und der Erstzulassung ! Mindestens das letzte Kriterium sollte doch wohl beim Durchlesen der bisherigen Posts klar geworden sein !

MfG Volker

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