- Mi 8. Okt 2008, 15:59
#5335
Folgende Kraftfahrzeuge sind generell von der AU befreit allerdings leider keine Motorräder:
mit Ottomotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht unter 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h haben oder die vor dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurden. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind nach diesem Stichtag nicht befreit!
mit Dieselmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden
mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28 StVZO)
Motorräder nur ohne Kennzeichenpflicht bzw. mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
mit Ottomotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht unter 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h haben oder die vor dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurden. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind nach diesem Stichtag nicht befreit!
mit Dieselmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden
mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28 StVZO)
Motorräder nur ohne Kennzeichenpflicht bzw. mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen