- Mi 24. Sep 2008, 16:15
#5011
Hallo, ab dem 01.10.2008 muss bei Kurzzeitkennzeichen dem Straßenverkehrsamt / Landratsamt der Bedarf durch konkrete Bezeichnung des jeweiligen Fahrzeugs nachgewiesen wurde.
Hierzu muss die Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder ein komplett ausgefüllter mit allen nötigen Angaben inkl. Fahrgestellnummer enthaltender Kaufvertrag vorgelegt werden.
ABC
Hierzu muss die Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder ein komplett ausgefüllter mit allen nötigen Angaben inkl. Fahrgestellnummer enthaltender Kaufvertrag vorgelegt werden.
ABC
Weihnachten ist das Fest des Friedens, der Ruhe, der Freude ... bis einer die Idee mit den Geschenken hatte!