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Moderator: schreyhalz

von Winni
#3406
Hallo, ich habe einen Fahrrad Heckträger der auf die Anhängerkupplung montiert wird für 2 Fahrräder im Keller stehen ... nun möchte ich ihn gerne nutzen. Er verdeckt mein Kennzeichen ... darf man einfach mit Stift und Pappe oder mit dem PC sich selber eins drucken? Das amtliche hängt ja am Fahrzeug.

Bernd
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von laurel1
#3415
Hallo,
ist die Frage ernst gemeint, ich würde nicht auf die Idee kommen?

Wenn ja, warum nicht.

1. Hintergrund muss Weiß sein (bin mir da jetzt nicht ganz sicher, hat auch einen gewissen Reflektionsgrad zu haben)
2. Schriftfarbe schwarz
3. Muss der originalen Größe eines Nummernschildes entsprechen
4. Der Rand in Schwarz muss mit aufgetragen werden!
5. Schriftgröße muss dem Original entsprechen
6. Schriftart muss dem Original entsprechen
7. Alle Abstände (zum Rand, zwischen den Buchstaben etc.) müssen passen

Bei Pappe entweder einlaminieren, ansonsten falls es mal richtig regnen sollte, einen Stapel als Ersatz im Kofferraum mitführen. Da das Kennzeichen aus einem Stück bestehen muss, scheidet bei dem Format wohl Laminieren in Heimarbeit aus (da länger als Din A4).

Peter
von Winni
#3416
Hallo,danke für die schnelle Antwort, klar wardie Frage ernst gemeint.
Ich wollte mir das Geld und die Fahrt zum Schildermacher sparen:laugh:

Du meinst wirklich, ich könnte mit einem selbstgebauten Schild das Deinen Angaben entspricht fahren? Wäre klasse, dann habe ich einiges an Geld gespart. Kennt jemand den Preis von einem KFZ Kennzeichen?

Bernd
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von laurel1
#3420
Grüße,

die Preise unterscheiden sich je nach Region! Bei uns kostet so ein Teil um die 10 - € 15,-- und dafür würde ich nicht mal die Tastatur anfassen ( weil dauerhaft!)!!

Wenn dein selbstgebautes Schild den Richtlinien entspricht, gibt es da gar kein Problem!
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von laurel1
#3485
Hallo Tina,
wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Wie habe ich geschrieben: Wenn es den Richtlinien entspricht (!!!!)

Und ne TüV und ASU Plakette für nen Heckträger? Der hat ne ABG (früher ABE) und imho keinen Motor.

Logischerweise muß das Kennzeichen den Richtlinien entsprechen (was, wie schon gesagt auch geschrieben wurde), aber TÜV oder ASU Plakette ist definitiv nicht für einen Heckträger nötig!

Fast vergessen, für einen Heckträger braucht man(n) nicht mal einen Zulassungsstempel wie am Fahrzeug!

Kopfkratzende Grüße

Peter
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von A B C
#3502
Huch ... klare Worte ... ich glaube Tina hat den Artikel grundsätzlich auf Kennzeichen an Fahrzeugen bezogen und nicht auf Heckträger ... aber auch ich bin der Meinung, das gebastelte Kennzeichen nicht erlaubt sind. Es muss ein amtliches vom KFZ Schilder Macher sein, natürlich ohne Plaketten oder Stempel.

ABC
von schreyhalz
#3510
Moin ! Moin ! Ich empfehle bei solchen Themen anstelle \"\"Ich kenne einen...-Ich habe mal gehört...\"\" einen Blick in die Gesetzesbücher,denn nur hier bekommt man eine eindeutige und verlässliche Aussage,die noch zudem den Vorteil hat,das sie für alle gleichermassen gilt,d.h. auch für Polizei,Zulassungsstellen und im Falle des Falles die Staatsanwaltschaft und womöglich am Ende gar den Richter. Als Hinweis: StVG (Strassenverkehrsgesetz) § 6b,c (Herstellung von Kennzeichen) § 22 (Kennzeichenmissbrauch) §22a (Missbräuchliches Herstellen ) § 24b (Mangelnde Nachweise für Herstellung). MfG Volker

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