- Mi 20. Aug 2008, 18:23
#3779
Moin ! Moin ! Laurel !! Ich gebe dir völlig recht !Allerdings ist es oft von Vorteil,gewisse Vorschriften zu kennen,denn (mir selbst schon passiert)gewisse (vorsichtig ausgedrückt \"unwissende\")Ordnungshüter drücken oftmals unwissenden Verkehrsteilnehmern Bußgelder auf,ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Bestes Beispiel ist der angeblich \"abgelaufene Verbandkasten\".Im gesamten Verkehrsrecht gibt es über das Haltbarkeitsdatum keine Vorschrift,also kann man auch gegen keine verstossen und folgedessen nicht mit Bussgeld belegt werden. MfG Volker