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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von schreyhalz
#3779
Moin ! Moin ! Laurel !! Ich gebe dir völlig recht !Allerdings ist es oft von Vorteil,gewisse Vorschriften zu kennen,denn (mir selbst schon passiert)gewisse (vorsichtig ausgedrückt \"unwissende\")Ordnungshüter drücken oftmals unwissenden Verkehrsteilnehmern Bußgelder auf,ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Bestes Beispiel ist der angeblich \"abgelaufene Verbandkasten\".Im gesamten Verkehrsrecht gibt es über das Haltbarkeitsdatum keine Vorschrift,also kann man auch gegen keine verstossen und folgedessen nicht mit Bussgeld belegt werden. MfG Volker
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von laurel1
#3784
Hallo,
auf jedem Verbandskasten ist ein Verfallsdatum angebracht! Es brauchen allerdings (nach Ablauf) nur gewisse Teile ersetzt werden, was den Preis eines neuen Kastens aber weit übersteigen kann (da auch neuer Aufkleber Pflicht)! Ist das Verfallsdatum überschritten, kann der TÜV (muß aber nicht) den Kasten reklamieren (für mich absolut richtig!). Frage mich jetzt bitte nicht nach dem entsprechendem Rechtsinhalt, nur haben wir gerade letztes Jahr noch nie so viel Verbandskästen wie jemals in der Firmengeschichte verkauft. Der Prüfer vor Ort hatte sich daran richtig festgebissen (nein, der wird nicht von uns bezahlt ;-) .

Tina :-) Du bist gefragt!

Beste Grüße
Peter

Nachtrag, habe das Moin Moin zu spät entdeckt, sorry!
Ganz liebe Grüße in meine alte Heimat!!!!
von schreyhalz
#3836
Moin ! Moin ! Nochmal,es gibt keine gesetzliche Vorschrift über das Alter des Verbandkastens! Damit darf ein abgelaufenes Datum auch nicht vom TÜV oder Polizei bemängelt werden,da diese Personen auf Vorschriftsmässigkeit zu prüfen haben,bestenfalls ein Hinweis darf stattfinden.Das Datum wird von den Herstellern wohl mehr aufgedruckt,um den Absatz zu steigern.Letztendlich sollte jedem klar sein,das die Brauchbarkeit der Klebstoffe (und nur um diese geht es)vom Aufenthalt in hoher Temperatur wesentlich stärker abhängt als vom Alter. Der Aufdruck des Haltbarkeitsdatums ist im übrigen ebenfalls nicht vorgeschrieben !(und damit kein neuer Aufkleber) MfG Volker
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von laurel1
#3859
Hallo Volker,
das ist ja mehr als interessant! Der TÜV-Prüfer und die Polizei vor Ort sehen das ganz anders!!!!!

Hättest Du bitte für mich mal den entsprechenden Paragraphen, oder Link?

Beste Grüße
Peter
von schreyhalz
#3900
Moin Moin ! NEIN !! Da es einen solchen § nicht gibt,kann ich dir den auch nicht nennen ! Im Gegenteil müsste der Polizist oder wer auch immer dir sagen,gegen welchen § du verstossen hast.Und bitte nicht allgemein gegen § 35a StVZO,da steht vom Haltbarkeitsdatum nämlich nichts drin. MfG Volker
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von laurel1
#3928
Moin Moin, als Hamburger Jung (der jetzt in Bayern ist) geht mir bei diesen Worten jedesmal das Herz auf!

Mich hat es nicht betroffen, aber diverse Kunden von uns. Insofrn konnte ich auch nicht fragen, evtl. bekomme ich das aber über jemanden beim TÜV heraus (den kenne ich ganz gut und der ist einfach nur Geil auf abgelaufene Verbandskästen). Außerdem der Paragraphenreiter unter dem Herrn, wenn der nichts entsprechendes kennt;-)

Beste Grüße
Peter
von Lome
#3933
Hallo Peter, ganz so wichtig ist es nicht, alle meine Fragen sind zu genüge beantwortet.

Ein Verbandskasten sollte schon in eigenem Interesse immer in der aktuellen Version vorhanden sein.

Ich grübel aber trotzdem darüber nach, was an einer Mullbinde ablaufen kann ... :-)

Lome
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von laurel1
#3957
Hallo Lome,

vor Oktober treffe ich den ich nicht, aber es interessiert mich halt auch und wenn ich es bis dahin nicht vergessen habe, frage ich schon mal nach.

Nur vom Hörensagen!!!! Es soll hier nicht um Mullbinden gehen (angeblich, solange versiegelt fast unendlich haltbar), sondern nur alles was klebt. Sprich z.B. Pflaster.

Beste Grüße
Peter
von classic
#4021
Ich könnte mir auch vorstellen, das die Zusammensetzung des Inhalts immer mal wieder über die Jahre angepasst wird.
Auch leiden nicht nur klebende Materialien sondern auch alle mit evtl. Weichmachern wie zB: Einweghandschuhe.
Mit Sicherheit spielt auch die nicht dauerhafte Sterilität von verpackten Material eine Rolle.

Classic

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