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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von schreyhalz
#4037
Moin Moin ! Selbstverständlich habt ihr recht,nur ändert das nichts an der Tatsache,dass es keine VORSCHRIFT über das Verfallsdatum gibt.Da man eine Ordnungswidrigkeit nur begehen kann,wenn man gegen eine Vorschrift verstösst,kann man also auch nicht belangt werden.Es ist nun mal nicht möglich,gegen eine nicht existierende Vorschrift zu verstossen. MfG Volker
von Schnuller 69
#5401
Hallo Lome, wenn das Thema noch aktuell ist, würde ich einfach beim Tüv vorbei fahren, eine Ganzabnahme machen lassen und mir anhören was er bemängelt. Dann die Fehler gezielt abstellen und neue Abnahme machen lassen .... fertig ....

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