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Moderator: schreyhalz

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von Spider
#2536
Hallo ihr lieben,

ist ein Wohnwagen hinter Oldtimer Traktor erlaubt?

Ich habe ein altes Schätzchen von 1952 das noch super in Schuss ist.
Ich möchte gerne hin und wieder meinen Wohnwagen damit ziehen.

1. ist es überhaupt erlaubt mit 12 PS diesen großen Wohnwagen zu ziehen?
2. ich habe am Traktor kein Bremslicht, folglich dann am Wohnwagen auch nicht, erlaubt?
3. der Traktor hat keine Rückspiegel, müssen welche nachgerüstet werden?

bitte helft mir schnell, da ich kurz vor meiner nächsten Tour stehe!

Spider
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von Hebe
#2629
Hallo Spider,

soweit ich weis darf auch ein Wohnwagen an so einen Traktor gehängt werden. Wenn der Traktor den Hänger ziehen kann darf er auch angehängt werden.
Die Anhängekupplung muss nur an einem starren Punkt festgemacht sein und nicht an der beweglichen Ackerschiene. Zur Sicherheit würde ich ein gelbes Rundumlicht auf den Wohnwagen machen, da von hinten keiner sieht dass es ein Traktor ist der langsam fährt.

Gruß Hebe
#2632
Hallo, was sagen den die Trecker Papiere? (Fahrzeugschein?) Was ist denn da für eine Anhängerlast eingetragen? Bremslichtg sehe ich kritisch, denn wenn der Wohnwagen vor einem fährt, weiß keiner das ein langsamer Trecker vorfährt. Autos können das Geschehen vor Dir nicht einsehen und den Verkehr nicht abschätzen. Wenn Du plötzlich bremsen musst, werden Dir die Autos hinten hereinfahren. Rückspiegel sind in diesem Fall Pflicht, denn Du kannst das Geschehen hinter Dir in keinster Weise einsehen! Franz Josef
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von Hebe
#2667
Hallo Bulls,

bist du dir sicher damit?
An einen Traktor ohne Rückspiegel darf ich auch einen Heuwagen hängen. Der ist mindestens so Hoch, Lang und Breit wie ein Wohnwagen.
Unabhängig davon dass es mit Spiegel sicherer ist. Ist es bei einem Wohnwagen wirklich Pflicht am Traktor Spiegel zu haben?

Gruß Hebe
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von Hebe
#2668
Beispiel von einem Heuwagen:

Da bring auch ein Spiegel nichts.

Gruß Hebe
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von Hebe
#2669
Bild war zu groß.
Hier nochmal kleiner. Gruß Hebe
Dateianhänge
Mengele_klein.JPG
#2683
Hebe schrieb:
Hallo Spider,

soweit ich weis darf auch ein Wohnwagen an so einen Traktor gehängt werden. Wenn der Traktor den Hänger ziehen kann darf er auch angehängt werden.
Die Anhängekupplung muss nur an einem starren Punkt festgemacht sein und nicht an der beweglichen Ackerschiene. Zur Sicherheit würde ich ein gelbes Rundumlicht auf den Wohnwagen machen, da von hinten keiner sieht dass es ein Traktor ist der langsam fährt.

Gruß Hebe
Hallo,

meine Informationen dazu sind:
der verwendete Kugelkopf muss einen Prüfnummer haben und muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Und da liegt der Hase im Pfeffer, an keinem Schlepper sind Bauteile angebracht die vorsehen das dort einen Kugelkopf verwendet werden darf/soll.
Die Ackerschiene, egal ob nun fest oder so eingestellt werden kann das sie bodenkonstant ist, ist für keine Aufnahme eines Kugelkopfs angedacht, auch ein Zugpendel wurde nicht dafür gebaut das man dort mit Hilfe eines Kugelkopfs einen z.B. Wohnwagen ziehen kann/darf.

An meinen D50 habe ich ein Zugpendel dort hatte ich einen Kugelkopf befestigt den ich beim der TÜV Abnahme mit eintragen wollte, der Prüfer fragte mich ob ich dafür ein Gutachten von Deutz hätte. Ich wies darauf hin das es ein original Deutz Bauteil wäre und der Kugelkopf ein Gutachten hätte, das aber genügte ihn nicht, er wollte , weil eben dieses Zugpendel und dessen Befestigung nicht für Anhänger konzipiert war, ein Gutachten haben aus welchen hervorgeht das die Festigkeit im anhängerbetrieb bis zu XY Anhängelast gegeben ist, also war nix mit Kugelkopf am Zugpendel. Das gleiche, so sagte er mir, würde er verlangen wenn der Kugelkopf an einer festen Ackerschiene angebracht wäre,
zur Begründung sagte er: die Bauteile ( Ackerschiene, Zugpendel, usw. und dessen Befestigungen am Rahmen) wären eben damals nicht dafür hergestellt worden um damit heutzutage Anhänger oder Wohnwagen zu ziehen sondern um kleine Gerätschaften wie z.B. Heuwender zu transportieren.

Es hängt wohl stark davon ab welchen Prüfer man bekommt, den ich habe jetzt schon diese Jahr einige Oldtimer Schlepper gesehen wo der Kugelkopf eingetragen war. Auf Nachfrage ob sie dafür ein Festigkeitsgutachten gebraucht haben bekam ich nur ein Kopfschütteln.

Also wie auch immer, sicher ist man nur wenn das Teil in den Papieren eingetragen ist, ohne Eintragung würde ich damit nicht auf der Straße fahren.

Zusatz:
Auch das mit der gelben Rundumleute, ich glaube nicht das man die an einem Wohnwagen der von einem Schlepper gezogen wird ohne weiteres anbringen darf. Es gibt da bestimmte Richtlinien die mir aber nicht genau bekannt sind, also lieber vorab informieren bevor man sich sowas anbaut.






Mfg

Pille
#2987
Hallo,ich habe einige neue Informationen für Euch:

1. Eine Rundumleuchte ohne Genehmigung ist definitiv verboten!

2. Die Anhänger Anhängevorrichtung (egal ob Maul oder Kugelkopf) muss geprüft und im Fahrzeugschein eingetragen sein.

3. Das Fahren ohne eine Möglichkeit den nachfolgenden Verkehr zu beobachten (Schulterblick oder Rückspiegel) ist verboten und wird auch nicht geduldet!


Wenn Punkt 2 und 3 nicht beachtet wird, haftet der Fahrer im vollem Umfang egal ob Schuld oder nicht Schuld, wenn nachgewiesen wird das er wenn er eine Rücksicht gehabt hätte, der Unfall hätte vermieden werden können.

Aussagen von meinem örtlichen TÜV und der HUK Coburg Versicherung!


Spider

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