- So 25. Mai 2008, 22:47
#2179
Hallo Leute!
Werde für meinen Anhänger Bj. 1946 wohl keinen TÜV mehr bekommen wg. Radlagerspiel. Brauche den Anhänger eigentlich auch nur im Nahbereich, um mal Grünschnitt wegzubringen oder etwas Holz ins Revier zu bringen. Es gab ja immer diese Anhänger, die TÜV-frei und steuerfrei waren, aber eben nur für 40 km/h zugelassen waren. Kann ich für meinen Anhänger, der bisher als normales Fahrzeug zugelassen war, eine solche Zulassung beantragen oder geht das nicht mehr? Wer weiß da etwas, freue mich über jede Antwort?!
Gruß Kiter
Werde für meinen Anhänger Bj. 1946 wohl keinen TÜV mehr bekommen wg. Radlagerspiel. Brauche den Anhänger eigentlich auch nur im Nahbereich, um mal Grünschnitt wegzubringen oder etwas Holz ins Revier zu bringen. Es gab ja immer diese Anhänger, die TÜV-frei und steuerfrei waren, aber eben nur für 40 km/h zugelassen waren. Kann ich für meinen Anhänger, der bisher als normales Fahrzeug zugelassen war, eine solche Zulassung beantragen oder geht das nicht mehr? Wer weiß da etwas, freue mich über jede Antwort?!
Gruß Kiter