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Moderator: schreyhalz

#31780
Moin Moin,

ich habe mir einen US-Boliden zugelegt mit einer bereits vorhandenen H-Zulassung.
In diesem Winter möchte ich mit der Restauration dieses Fahrzeuges anfangen.
Zum Thema veränderungen am Fahrzeug und die Gültigkeit der H-Zulassung konnte ich mich bereits ein wenig informieren können.



Jetzt zu meiner eigentlichen Frage an die Experten:

Mit der Restauration möchte ich gerne neue Felgen ein neues Lenkrad etc. verbauen.
Natürlich soll das alles weiterhin der H-Zulassung entsprechen.

Jetzt weiß ich das nur Original- oder dem Alter entsprechende/gerechte Teile verbauen darf.
Aber woher weiß ich jetzt welche Teile damals beim Verkauf angeboten worden sind? (Ausstattungen, Felgen usw.)

Klar könnte ich jetzt viel herumgoogeln oder auf Treffen fahren und mit den Leuten sprechen, allerdings weiß man ja so nicht genau wie Hand und Fuß das ganze hat.

Mein TÜV Mensch hier aus der Umgebung lässt nicht mal ein Neuwagen zu, und hat gefühlt keine Lust jemanden wie mir mal 5 Minuten darüber was zu erklären.

Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig auf die Sprünge helfen und mir diesbezüglich Tipps geben?

Danke im vorraus
Gruß :winks:
#31786
Moin Moin !

Jetzt weiß ich das nur Original- oder dem Alter entsprechende/gerechte Teile verbauen darf.
Aber woher weiß ich jetzt welche Teile damals beim Verkauf angeboten worden sind? (Ausstattungen, Felgen usw.)

Du hast das Problem genau erkannt und beschrieben.
Mein TÜV Mensch hier aus der Umgebung lässt nicht mal ein Neuwagen zu, und hat gefühlt keine Lust jemanden wie mir mal 5 Minuten darüber was zu erklären.
Dazu gibt es ja auch nicht mehr zu sagen ! Die Lage ist eindeutig . Du hast laut Gesetz die Bringschuld , das heisst , du musst nachweisen ,dass Zubehörteile zeitgenössisch sind.
Ist ja auch völlig logisch, denn schliesslich möchtest du etwas . Merkwürdigerweise scheint aber bei vielen die Annahme vorzuherrschen , dass andere ( Kunden durch ihre Gebühren oder der Prüfer soll umsonst arbeiten) für ihre Sonderwünsche bezahlen müssten. Das kann nicht funktionieren , da die Prüforganisationen kostendeckend arbeiten müssen, sie erhalten keine staatlichen Zuwendungen ,sondern müssen im Gegenteil Steuern abführen wie jede andere Firma auch.
Sollte also der Prüfer recherchieren müssen, ist er gezwungen , dieses auch in Rechnung zu stellen, was in der Regel über Zusatzzeitaufschläge erfolgt, die je nach angefangene 15 min abgerechnet werden. Da kommen ganz schnell einige hundert E zusammen , was der Kunde dann nicht einsehen (und zahlen ! ) will.
Also klärt man die Sache im Vorfeld ab und besorgt sich entsprechende Nachweise ,das können historische Zeitschriften, Prospekte, Zubehörkataloge usw. sein, das I-Net wird da weniger helfen können, weil zu neu.

MfG Volker

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