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Umweltzonen in Europa: welche Regeln gelten für Oldtimer?

BeitragVerfasst:Di 18. Okt 2016, 11:41
von louis0815
Anscheinend ist die Lage komplett uneinheitlich, obwohl die Umweltzonen alle (mehr oder weniger) auf den gleichen EU-Regelungen zur Luftqualität beruhen :-?

Gibt es schon gesicherte Erkenntnisse, ob und wieweit ein in Deutschland als Oldtimer anerkanntes Fahrzeug auch im europäischen Ausland gewisse Erleichterungen in Bezug auf Einfahrverbote in Umweltzonen in Anspruch nehmen kann? Ich habe mal versucht, Informationen zu sammeln - wer noch Ergänzungen und/oder Korrekturen hat möge die bitte anhängen.

Deutschland
Das H-Kennzeichen (§23 StVZO) berechtigt zum Befahren der Umweltzone ohne Einschränkungen und Plakettenzwang; diese Ausnahme gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die "gleichwertige Anforderungen erfüllen".
35. BlmSchV hat geschrieben:Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1


Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
[...]
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Frankreich
Privatfahrzeuge können unter bestimmten Umständen auf Antrag bei der Kommune von der Crit’Air Vignette befreit werden. Hier gibt es insbesondere Möglichkeiten für Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste o.Ä.
Quelle: http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich
Grundsätzlich ja mal ein Lichtblick, der aber bei Rundreisen schnell mal zum Behördenmarathon ausufern kann, von Sprachproblemen mal ganz zu schweigen...

Österreich
Regionale Ausnahmen vom Fahrverbot in Wien und Niederösterreich (NÖ) gelten für: Historische Fahrzeuge
Quelle: https://www.umwelt-pickerl.at/de/randme ... ezirk.html
Das sieht nach wenig Problemen aus, jedenfalls solange ein deutsches H-Kennzeichen als Merkmal für "historisches Fahrzeug" anerkannt wird.

Dänemark
Die Umweltzonen gelten nur für Fahrzeuge >3,5t, fehlende Plaketten können teuer werden.
In besonderen Fällen kann bei der Dänischen Umweltbehörde eine zeitlich begrenzte Ausnahmegeneh­migung für Fahrzeuge beantragt werden, die nicht den Vorgaben der Emissionswerte entsprechen, um für eine gewisse Zeit von den dä­nischen Umweltzonenregeln ausge­nommen zu werden.

Wird einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung statt gegeben, erhält das entsprechende Fahrzeug eine rote Plakette, die zeigt, dass das Fahrzeug die Erlaubnis hat, für einem begrenzten Zeitraum in die dänischen Umwelt­zonen zu fahren.
Quelle: https://www.ecosticker.dk/de/home.html

Großbritannien
Historische Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1973 gebaut wurden, sind von den Einschränkungen der Low Emission Zone London befreit; soweit sie nicht in UK zugelassen sind, müssen sie aber trotzdem zum Befahren der LEZ angemeldet werden.
Quelle: https://tfl.gov.uk/modes/driving/low-em ... -discounts
Alle andere LEZs (Brighton, Norwich, Nottingham, Oxford) gelten derzeit nur für lokale Busse.