- Mi 5. Nov 2014, 14:36
#28965
Hallo !
Habe mir vor kurzem eine , blechmäßig ziemlich marode ,Lancia Fulvia zugelegt , für die langen Winterabende . Nun habe ich heute folgendes Problem entdecht : Ein französicher Besitzer verkaufte dieses Auto an einen Deutschen , der es hier nach Deutschland holte . Das war 2007 . Das Fahrzeug hatte dabei wohl ein französisches Kennzeichen . Diese taucht auch in den Verkaufspapieren auf , nur die Fahrgestell Nr . ist wohl bei dem Verkauf falsch abgeschrieben worden (368 am Ende statt 328 ) Danch wurde das Fahrzeug an einen anderen Deutschen verkauft , der es restaurieren wollte . Nach 7 Jahren Standzeit hat er wohl eingesehen , daß Er , bedingt auch noch durch 3 andere Oldtimer die der Pflege bedürfen , nicht mehr zum Restaurieren kommt , und hat es mir verkauft. Als Papiere habe ich bekommen :1tens. Einen Kaufvertrag mit dem letzten Besitzer aber im Augenblick noch mit der falschen Fahrgestell _Nr , da man ja immer von den vorhandenen Papieren abschreibt , 2tens :den alten Kaufvertrag zwischen dem französischen und dem ersten deutschen Besitzer ( mit der falschenFahrgestell-Nr) und einen Schein mit amtlichen Stempel . Steht drüber eclaration de Certificat D`Immatriculation mit der Zulassung-Nr. des Fahrzeuges , aber ohne Fahrgestell-Nr. Dabei ein einfacher Computerausdruck mit techn .Daten und der richtigen Fahrgetell-Nr. ohne Stempel und Unterschrift .Nehme mal an , das ist die französiche Zulassung.
Habe beim SVA nachgefragt , Beide Fahrgestell-Nr sind nicht zur Fahndung ausgeschrieben . Wenn ich mir nun vom letzten Besitzer einen neuen Kaufvertrag mit der richtigen Fahrgestell -Nr. auhändigen lasse , den vorherigen , zwische dem Franzosen und dem ersten deutschen Besitzer , ignoriere , könnte es da noch Probleme bei der Zulassung geben ?
Mit freundlichen Grüßen : Rentner
Habe mir vor kurzem eine , blechmäßig ziemlich marode ,Lancia Fulvia zugelegt , für die langen Winterabende . Nun habe ich heute folgendes Problem entdecht : Ein französicher Besitzer verkaufte dieses Auto an einen Deutschen , der es hier nach Deutschland holte . Das war 2007 . Das Fahrzeug hatte dabei wohl ein französisches Kennzeichen . Diese taucht auch in den Verkaufspapieren auf , nur die Fahrgestell Nr . ist wohl bei dem Verkauf falsch abgeschrieben worden (368 am Ende statt 328 ) Danch wurde das Fahrzeug an einen anderen Deutschen verkauft , der es restaurieren wollte . Nach 7 Jahren Standzeit hat er wohl eingesehen , daß Er , bedingt auch noch durch 3 andere Oldtimer die der Pflege bedürfen , nicht mehr zum Restaurieren kommt , und hat es mir verkauft. Als Papiere habe ich bekommen :1tens. Einen Kaufvertrag mit dem letzten Besitzer aber im Augenblick noch mit der falschen Fahrgestell _Nr , da man ja immer von den vorhandenen Papieren abschreibt , 2tens :den alten Kaufvertrag zwischen dem französischen und dem ersten deutschen Besitzer ( mit der falschenFahrgestell-Nr) und einen Schein mit amtlichen Stempel . Steht drüber eclaration de Certificat D`Immatriculation mit der Zulassung-Nr. des Fahrzeuges , aber ohne Fahrgestell-Nr. Dabei ein einfacher Computerausdruck mit techn .Daten und der richtigen Fahrgetell-Nr. ohne Stempel und Unterschrift .Nehme mal an , das ist die französiche Zulassung.
Habe beim SVA nachgefragt , Beide Fahrgestell-Nr sind nicht zur Fahndung ausgeschrieben . Wenn ich mir nun vom letzten Besitzer einen neuen Kaufvertrag mit der richtigen Fahrgestell -Nr. auhändigen lasse , den vorherigen , zwische dem Franzosen und dem ersten deutschen Besitzer , ignoriere , könnte es da noch Probleme bei der Zulassung geben ?
Mit freundlichen Grüßen : Rentner