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Moderator: schreyhalz

#28965
Hallo !
Habe mir vor kurzem eine , blechmäßig ziemlich marode ,Lancia Fulvia zugelegt , für die langen Winterabende . Nun habe ich heute folgendes Problem entdecht : Ein französicher Besitzer verkaufte dieses Auto an einen Deutschen , der es hier nach Deutschland holte . Das war 2007 . Das Fahrzeug hatte dabei wohl ein französisches Kennzeichen . Diese taucht auch in den Verkaufspapieren auf , nur die Fahrgestell Nr . ist wohl bei dem Verkauf falsch abgeschrieben worden (368 am Ende statt 328 ) Danch wurde das Fahrzeug an einen anderen Deutschen verkauft , der es restaurieren wollte . Nach 7 Jahren Standzeit hat er wohl eingesehen , daß Er , bedingt auch noch durch 3 andere Oldtimer die der Pflege bedürfen , nicht mehr zum Restaurieren kommt , und hat es mir verkauft. Als Papiere habe ich bekommen :1tens. Einen Kaufvertrag mit dem letzten Besitzer aber im Augenblick noch mit der falschen Fahrgestell _Nr , da man ja immer von den vorhandenen Papieren abschreibt , 2tens :den alten Kaufvertrag zwischen dem französischen und dem ersten deutschen Besitzer ( mit der falschenFahrgestell-Nr) und einen Schein mit amtlichen Stempel . Steht drüber :Declaration de Certificat D`Immatriculation mit der Zulassung-Nr. des Fahrzeuges , aber ohne Fahrgestell-Nr. Dabei ein einfacher Computerausdruck mit techn .Daten und der richtigen Fahrgetell-Nr. ohne Stempel und Unterschrift .Nehme mal an , das ist die französiche Zulassung.
Habe beim SVA nachgefragt , Beide Fahrgestell-Nr sind nicht zur Fahndung ausgeschrieben . Wenn ich mir nun vom letzten Besitzer einen neuen Kaufvertrag mit der richtigen Fahrgestell -Nr. auhändigen lasse , den vorherigen , zwische dem Franzosen und dem ersten deutschen Besitzer , ignoriere , könnte es da noch Probleme bei der Zulassung geben ?

Mit freundlichen Grüßen : Rentner
#28966
Moin Moin !

Wohl kaum ! Ich denke ,du wirst auch reichlich Fotos machen während und vor allem vor der Restaurierung , damit deutlich ist ,dass das Fzg zum jetzigen Zeitpunkt keinen materiellen Wert hat.
Es ist nun mal nicht ungewöhnlich ,dass Papiere und Kaufverträge für wertlose Sachen gerne in so langer Zeit verloren gehen oder erst gar nicht erstellt werden. Nach so langer Zeit werden sowieso alle Daten gelöscht sein ,wenn das Fzg nicht als gestohlen gemeldet ist . In D ist das nach 7 Jahren der Fall ,in F weiss ich es nicht ,aber ich würde davon ausgehen ,dass es sich ähnlich verhält .

MfG Volker

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