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Moderator: schreyhalz

von ashbury
#28316
Hallo,

mein Oldtimer steht seit vielen Jahren in einer Garage. Er wird quasi nicht bewegt außer alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Er ist also angemeldet mit H-Kennzeichen. Im Mai müsste ich mal wieder zum TÜV. Nun überlege ich, ob ich ihn abmelde. Was würdet ihr mir raten:

1. angemeldet lassen und alle 2 Jahre zum TÜV vorfahren. Hat bisher immer geklappt ist aber ein Aufwand (das Auto steht 600 KM entfernt von mir).

2. Abmelden? Vorteil ich muss nicht alle 2 Jahre TÜV machen. Was passiert dann aber z.B. mit dem H-Kennzeichen? Muss ich das H-Gutachten beim nächsten anmelden wieder neu machen lassen?

Was meint ihr?
Danke und Grüße Ashley
von schreyhalz
#28317
Moin Moin !
Muss ich das H-Gutachten beim nächsten anmelden wieder neu machen lassen?
Nein ,das ist in der Zulassung vermerkt (Schlüsselnr. 98 ) und bleibt genau so erhalten wie z.B. eine eingetragene AHK. Allerdings wird auch der Zustand bzw. die Einhaltung der H-Richtlinie bei jeder HU mit überprüft (wie eben auch eine eingetragene AHK )
Das bedeutet natürlich nicht ,dass dein KZ erhalten bleibt ,auch eine Reservierung gilt nur für einen kurzen Zeitraum.
Nun überlege ich, ob ich ihn abmelde
Das musst du selber entscheiden. Bei der Entfernung frage ich mich allerdings ,wie das mit der erforferlichen Pflege und den nötigen Wartungsarbeiten zwischendurch aussieht.

MfG Volker

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