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Moderator: schreyhalz

von knaudel
#27757
Hallo,

wenn man ein Fahrzeug ohne Brief erwirbt, ist es dann möglich einen neuen Brief (jetzt "Zulassungsbescheinigung") zu bekommen, obwohl das Fahrzeug danach nicht direkt zugelassen wird?
Wenn ja, braucht man dazu eine aktuelle "Tüv"-Abnahme?

Sinn ist es eine spätere Zulassung zu ermöglichen, die jetzt aber noch wenig Sinn macht.


Gruß Knaudel
von schreyhalz
#27758
Moin Moin !
wenn man ein Fahrzeug ohne Brief erwirbt
Auf welcher Grundlage sollte dieser ausgestellt werden ?
Liegen die Daten in anderer Form vor ?
Liegt vom letzten Besitzer ein Kaufvertrag und eine Versicherung an Eides statt vor,dass dieser die Papiere verloren hat ?

MfG Volker
von knaudel
#27762
Hallo,

an die notwendigen Daten hatte ich bisher garnicht gedacht!
Im konkreten Fall gibt es einen Kaufvertrag, allerdings von einem Händler. Interessanterweise gibt es sogar noch den Fahrzeugschein, aus dem die Daten übertragen werden könnten.
(Die Frage, ob das Fahrzeug noch zugelassen ist, ist noch zu klären. Es ist allerdings immer gefährlich auf einer Behörde unvorbereitet zu sein.)

Gruß Knaudel
von schreyhalz
#27763
Moin Moin !
Interessanterweise gibt es sogar noch den Fahrzeugschein, aus dem die Daten übertragen werden könnten.
Wenn das wirklich der Schein und nicht die ZBI ist ,besteht hier in der Tat Klärungsbedarf.
Die ZBI wurde bei Abmeldung immer auf der Rückseite,wo es ein Feld dafür gibt ,als abgemeldet gekennzeichnet.Viele Zul.stellen stempeln auch zusätzlich ein "ungültig" auf die Vorderseite.
Wurde das Fzg nach Inkrafttreten der FZV abgemeldet ,aber besass noch die alten Ppiere ,wurde auch fast immer der Schein wieder ausgehändigt,ebenfalls mit dem Ungültigkeitsvermerk.

Vor Inkrafttreten der FZV gab es ja nur die alten Papiere, da wurde der Schein bei Abmeldung eingezogen und nur der Brief , in welchem die Abmeldung eingetragen wurde , wieder ausgehändigt.


Wenn also ein alter Schein vorhanden ist ,der nicht als ungültig gekennzeichnet wurde ,kommen nur wenige Möglichkeiten in Betracht, die aber alle nur in Zusammenarbeit mit der Zul.stelle und dem eingetragenen Halter aufzuklären sind.

1. Das Fzg ist immer noch angemeldet
2. Das Fzg wurde zwangsstillgelegt, z.B. wg nicht bezahlter Versicherung ,der ausführende Beamte hat meist keinen Zugriff auf den Fzg-Schein + Brief ,da üblicherweise der Halter nicht neben seinem Fzg steht und auch nicht angetroffen wird.Meist wird das Fzg ,nachdem es zur Fahndung ausgeschrieben ist , in diesem Fall von der Polizei irgendwo gefunden und von einem Mitarbeiter der Zul.stelle vor Ort entstempelt.
3. Für das Fzg wurde einmal ein Ersatzfzgschein ausgestellt ,weil der Org.schein verloren gemeldet wurde
4. Das Fzg ist immer noch angemeldet ,der Halter vermutet sein Fzg in der Werkstatt zwecks Reparatur,und weiss gar nichts von dem Verkauf !

In allen Fällen ist die jetzige Eigentumsfrage offen ! Auch im Fall 2 könnte es sein ,dass z.B. eine Bank den Brief als Sicherheit besitzt und die Zwangsabmeldung betrieben hat und der Schuldner das Fzg hat schnell "verschwinden" lassen , um eine Sicherstellung zu verhindern.

Das du die FIN verglichen hast und der Schein keine Farbkopie ist ,setze ich mal voraus.

MfG Volker

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