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Moderator: schreyhalz

#27392
Hallo liebe Oldtimerfreunde,

ich war früher schon aktiv hier. Allerdings schon eine ganze Zeit her. Aber gleich eine Frage. (zu meiner Person: siehe auch PS)

Ich habe seit 10 Jahren ein 07er Kennzeichen von der Stadt XXX und bewege 2 Fahrzeuge (vielleicht je 2mal im Jahr) damit zu Veranstaltungen. Ich gehe sehr akurat mit dem Kennzeichen um und bin generell im Verkehr sehr korrekt (0 Punkte in 30 Jahren, bei 40.000 km Fahrleistung im Jahr vielleicht einmal ein 15 Euro- Ticket alle 12 Monate).

Soweit zur Vorrede: Ich habe vor 4 Jahren meinen Hauptwohnsitz verlegt und in der Stadt XXX nur noch einen Nebenwohnsitz - ausserdem habe ich in dem Haus nach wie vor einen Stellplatz für eins meiner Fahrzeuge.
Bei Verlegung meines Hauptwohnsitzes (in eine Nachbarstadt) habe ich damals das 07er Kennzeichen "mitgenommen" und benutze es seitdem wie gewohnt. (manchmal ein ganzes Jahr gar nicht)

Da man meines Wissen nach seit 2009 Kennzeichen beim Umzug von einem in den anderen Zulassungsbezirk "mitnehmen" kann, habe ich mir bislang auch darüber keine Gedanken gemacht.

Nun habe ich einen eingeschriebenen Brief der Stadt XXX bekommen, in dem man auf §46 Abs 2 und §17 der FZV verweist und bittet mich zum Gespräch. Sinngemäss "..07 er wird durch Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes erteilt, nun hat sich Hauptwohnsitz geändert" - ich solle zur Zulassungsstelle kommen und Zulassungsheft und Kennzeichen "vorlegen".

Es steht nicht drin, dass sie mir das Kennzeichen entziehen wollen - sondern, dass "mir, wenn ich der Aufforderung zum Gesprächstermin nicht nachkomme, die Verwendung des roten Kennzeichens untersagt werden kann"

Was ist zu erwarten ? Wollen die nur reden ?
Ist eine Strafe zu erwarten, weil ich umgezogen bin und das Kennzeichen mitgenommen habe ?
Werden sie mir das 07er Kennzeichen entziehen ?

Eine Rechtgrundlage kann ich als Laie bei §46,2 und §17 nicht entdecken...

Im Endeffekt könnte die Stadt XXX doch sogar froh sein, dass ich dort mein KFZ Steuer entrichte und nicht an meinem Hauptwohnsitz. Ich verstehe deren Motivation nicht ganz...und selbstverständlich habe ich keine Lust hier vor Ort ein neues 07er Kennzeichen zu beantragen, eine historische Prüfung für 2 Autos zu machen usw. usf. Das verschlingt mir einfach zu viel Zeit (und Geld).

Wenn jemand dazu eine fundierte Rechtsauffasung hat, würde ich mich freuen

Herzlichst


PS Ich will hier nicht zu konkret werden, da ich nicht weiss, wer von der Zulassungsbehörde hier mitliest
#27395
Moin Moin !

Habe mal die entsprechenden §§ durchgelesen. Es wird darum gehen ,dass die "örtlich zuständige" Stelle nunmehr diejenige ist ,wo du deinen Erstwohnsitz hast.
Man wird dir wohl erklären ,dass du dort das KZ zu beantragen hast.
Die Geschichte "mit dem das KZ mitnehmen " trifft es hier nicht , da das 07er KZ kein Fzg bezogenes KZ ist und auch keine Zulassung darstellt ,sondern ein Personenbezogenes KZ.

MfG Volker

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