- So 13. Apr 2008, 18:38
#1107
Hallo zusammen,
laut H-Kennzeichen Gesetz (Verordnung?) ist jegliche gewerbliche Nutzung
mit einem Fahrzeug das ein H-Kennzeichen hat verboten (Grund Steuerhinterziehung?).
Warum können dann Firmen einen Hochzeitsfahrdienst mit Fahrzeugen die ein H-Kennzeichen tragen anbieten? Gibt es Ausnahmeregelungen? Ich habe auch schon Brautpaare gefahren, die haben mir ein Taschengeld gegeben. Ich denke das ist unbedenklich aber für einige hundert Euro?
laut H-Kennzeichen Gesetz (Verordnung?) ist jegliche gewerbliche Nutzung
mit einem Fahrzeug das ein H-Kennzeichen hat verboten (Grund Steuerhinterziehung?).
Warum können dann Firmen einen Hochzeitsfahrdienst mit Fahrzeugen die ein H-Kennzeichen tragen anbieten? Gibt es Ausnahmeregelungen? Ich habe auch schon Brautpaare gefahren, die haben mir ein Taschengeld gegeben. Ich denke das ist unbedenklich aber für einige hundert Euro?