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Moderator: schreyhalz

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von Gismo
#1107
Hallo zusammen,

laut H-Kennzeichen Gesetz (Verordnung?) ist jegliche gewerbliche Nutzung
mit einem Fahrzeug das ein H-Kennzeichen hat verboten (Grund Steuerhinterziehung?).
Warum können dann Firmen einen Hochzeitsfahrdienst mit Fahrzeugen die ein H-Kennzeichen tragen anbieten? Gibt es Ausnahmeregelungen? Ich habe auch schon Brautpaare gefahren, die haben mir ein Taschengeld gegeben. Ich denke das ist unbedenklich aber für einige hundert Euro?
von classic
#1129
Da gibt es meiner Meinung nach keine Gesetzeslücke Gismo. Die machen das einfach und hoffen darauf, nicht erwischt zu werden! Aber da kann bestimmt unsere Rechtsverdeherin Tina was zu sagen! :)

Classic
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von A B C
#1146
Hallo gismo,
wenn mann tatsächlich mit einem H-Kennzeichen ein Gewerbe betreiben dürfte,
würden doch nur noch Oldtimer Taxen Gäste fahren und Oldtimer LKW Waren transportieren.
Meinst Du nicht auch? A B C :side:
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von Gismo
#1149
So gebe ich Euch beiden recht, schaut aber mal in diese kostenlosen Wochenblätter die jede Woche verteilt werden und in jedem Briefkasten liegen. Da stehen immer Anzeigen von Hochzeitsfahrten in einem \"alten\" Oldtimer mit H-Zulassung drin. Es scheint so, als wenn die H-Zulassung was ganz besonderes für den \"alten\" Oldtimer ist und ein Qualitätssiegel darstellt. Gismo
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von Tommy
#1251
Hallo,
das ist richtig!
Ich habe das vor 2 Jahren versucht mit einem Borgward Omnibus und bin gescheitert,obwohl sämtliche Genemigungen vorlagen.Zu Werbezwecken kein Problem,nur gewerblicher Personenverkehr ist nicht erlaubt. (Omnibusbetrieb)
Gruss
Rainer
von Klaus
#1258
Hallo gismo, selbst wenn das Finazamt und auch das Straßenverkehrsamt nichts dagegen hätte, spätestens bei der Versicherung hättest Du ein Problem. Alle Fahrzeuge mit H-Zulassung sind auch Versicherungstechnisch als wenig gefahrene Fahrzeuge eingetragen. Du solltest auf jeden Fall mit Deiner Versicherung Kontakt aufnehmen, denn die kann sonst einen evtl. Schadensfall als Vertragsbruch werten wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde.

Werbefahrzeuge sind von diesen Regelungen des Gesetzgebers und der Versicherungen ausgenommen.
Sie dürfen nur nicht für gewerbliche Fahrten eingesetzt werden.
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von Head
#1269
Hallo, ich glaube, Klaus meinte das man mit der Versicherung aufpassen sollte, wenn die für einen Selbstfahrer Oldtimer mit reiner privaten Nutzung mit Alltagsfahrzeug abgeschlossen wurde.
Wenn dann eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern oder Personen (Hochzeitsfahrten) vorgenommen wird, kann der Versicherungsschutz entzogen werden. Unabhängig von einer H-Zulassung.
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von Roger
#1382
Es gibt die Möglichkeit ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen auf ein Gewerbe anzumelden, wenn es zum Beispiel als Werbeträger eingesetzt wird.
Man sollte aber die Gestaltung der Werbung an die Zeit in der das Fahrzeug gehört anpassen.
Das Fahrzeug darf aber nicht für Materialtransporte, gewerbsmäßige Personenbeförderung oder ähnliches genutzt werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs mit einem H-Kennzeichen auf ein Gewerbe, ist noch lange nicht eine gewerbliche Nutzung! Kann aber steuerlich geltend gemacht werden ....:laugh:

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