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Das Oldtimer Forum

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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von Thomas
#3536
Hallo, bei der Versicherung meines Oldtimers verlangen die Versicherungen Gutachten. Die einen sind mit einem bebilderten Kurzgutachten mit Marktwert und Zustandsnote einverstanden die anderen nur mit einem ausführlichen Wertgutachten mit Zustandsgutachten.

Reicht die günstigere Kurzbewertung aus, weil im Schadenfall eh ein Gutachter der Versicherung das Fahrzeug anschaut oder sollte man in jedem Fall ein ausführliches Gutachten machen?

Bei der Wahl der Gutachter, gibt es da Unterschiede? Was kosten Gutachten?
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von treckfred
#3681
Ich würde einfach bei meiner Versicherung nachfragen! Das was die verlangen würde ich machen, nix mehr und nix weniger! Treckfred
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von Rainer
#4884
Ich würde alleine schon zur Beweissicherung und für mich selbst ein komplettes gutachten erstellen lassen. Dann hat man den Stand am Erstelldatum des Gutachtens klar dokumentiert. Dann kann im Nachgang bei einem Schadensfall die Versicherung sich nicht mit einem anderen Gutachter rausreden. Da das Gutachten bei Vertragsabschluss mit eingereicht wurde, hat sie ja kenntnis davon gehabt und akzeptiert!

Rainer
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von A B C
#5880
Das Problem ist, das im Falle eines Unfalls eh ein gutachter der Versicherung raus kommt und den Schaden und Wert des Fahrzeugs ermittelt.

ABC
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von Tommy
#5881
Hallo ABC,
dem von der Versicherung geschickten Gutachter braucht man das Fahrzeug nicht zeigen.Es kann ein unabhängiger Gutachter selbst bestellt werden und dieses Gutachten muss von der Versicherung anerkannt werden.Auch einer sogenannten Nachbesichtigung muss man nicht zustimmen und einer von der Versicherung vorgeschlagener Werkstatt schon garnicht.( Porscheurteil)
Ich habe vor einiger Zeit so einen Fall durchgestanden und gewonnen,war aber kein Oldtimer.
Gruss
Rainer
von schreyhalz
#5886
Moin Moin ! \"\"\"Dem von der Versicherung geschickten Gutachter braucht man das Fahrzeug nicht zeigen.Es kann ein unabhängiger Gutachter selbst bestellt werden und dieses Gutachten muss von der Versicherung anerkannt werden.Auch einer sogenannten Nachbesichtigung muss man nicht zustimmen und einer von der Versicherung vorgeschlagener Werkstatt schon garnicht.( Porscheurteil)
Ich habe vor einiger Zeit so einen Fall durchgestanden und gewonnen,war aber kein Oldtimer.\"\"\"
Hierbei muss allerdings zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung unterschieden werden . MfG Volker
von matthikuhl
#7704
Es kommt auf die Versicherung an. Die Einen wollen ein Gutachten ab einem bestimmten Marktwert, andere akzeptieren nur ein Gutachten von einem "Classic-Data" Gutachter,wieder andere wollen ein Gutachten nicht älter als...,anderen genügen Fotos vom Auto mit eigener Zustandseinschätzung.Die ermitteln dann danach den Maktwert anhand von z.B. Classic-Data Bewertungen.
Ich selbst weiss aber, daß z.T. Classic-Data-Bewertungen mit reellen Maktwerten bei verschiedenen Fahrzeugen nichts gemeinsam haben.
Du solltest auf jeden Fall ein Gutachten für Dich anfertigen lassen (das kann im Prinzip jeder freie KFZ-Sachverständige machen, er sollte aber Ahnung von der Materie haben, und es schadet nichts, wenn er Dein Auto etwas höher bewertet).Denn was machst Du sonst bei einem Diebstahl,also wenn Dein Auto weg ist.Wer soll dann den Zustand und somit Marktwert beurteilen. Im Falle des Falles muss die Versicherung dann dieses Gutachten anerkennen! Auch sollte es regelmässig (so alle 2 Jahre) erneuert werden, denn es kann ja sein, daß gerade Dein Fahrzeugtyp innerhalb eines Jahres einen 50%igen Wertzuwachs erfährt!

Matthias

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