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Moderator: schreyhalz

von schreyhalz
#17839
Moin Moin !

Genau diese suche ich ! Hatte die mal vor Urzeiten in Papierform vorliegen,aber ich finde sie nicht mehr.
Im I.net habe ich auch nichts gefunden. Weiss jemand etwas ???

MfG Volker
Zuletzt geändert von schreyhalz am So 3. Okt 2010, 20:16, insgesamt 1-mal geändert. Grund: droi choinoisen moit doim Kointraboiss
von schreyhalz
#17852
Moin Moin !

Eine gleichzeitige Anfrage in einem anderem Forum brachte den Erfolg !
Hier mal eine Erklärung,was es mit dieser Liste auf sich hat :
Ende der 60er Jahre kamen immer mehr Radialreifen anstelle der bis dato üblichen Diagonalreifen auf den Markt.Die Haltbarkeit der Reifen wurde dadurch wesentlich verlängert,die Reifen besassen einen geringeren Abrollwiderstand und machten dadurch den Wagen sparsamer,das Fahrverhalten verbesserte vor allem bei schweren Fzgen deutlich (wobei der Komfort etwas litt) .Kurz gesagt,die Radialreifen waren eine erhebliche Verbesserungm,die auch fast alle Besitzer von Fzgen nutzen wollten,deren Fzge mit Diagonalreifen ausgeliefert worden waren.Mit dem völlig anderen Reifenaufbau waren auch andere Abmessungen und ein geändertes Höhen/Breitenverhältnis verbunden.Auch wurde die Reifenbreite jetzt in mm und nicht mehr in Zoll gemessen.
Um die Verwirrung komplett zu machen,wurden allerdings übergangsweise für besonders gefragte Grössen Radialreifen in Diagonalreifenabmessungen gefertigt und zur Unterscheidung auch mit zölliger Reifenbreitenangabe versehen. So gab es die alten Grössen 6.40 - 13 und 7.00 - 13 beispielsweise als 6.40 SR 13 und als 7.00 SR13 und als 6.40/7.00 SR 13,wobei letzterer beide vorherigen Grössen ersetzte.Diese Radialreifen in Diagonalgrössen gab es aber nur in wenigen Grössen,meist musste ein Reifen anderer Grössenbezeichnung gewählt werden,um die Diagonalreifen zu ersetzen.Da sich ja aufgrund der in diesem Fall geänderten Höhen/Breitenverhältnisse bei einfacher Umrechnung der zölligen Breitenangaben der Abrollumfang,Tragfähigkeit und der gleichen ändert,reicht es also nicht aus,aus der zölligen Reifenbreite einfach den nächstliegenden Reifen mit Millimeterbreite zu wählen.Es musste also für jeden Wagen speziell geprüft werden,welcher Radialreifen hinsichtlicher Tragfähigkeit,Abrollumfang,Freigängigkeit in den Radhäusern bei voller Einfederung und Lenkeinschlag usw. in Frage kam.Anschliessend musste man mit dem Fzg zum TÜV zwecks Einzelabnahme und dann zum Strassenverkehrsamt.
Um nun Millionen von Fzgbesitzern eine Einzelabnahme zu ersparen,wurde damals die Liste A geschaffen,in Zusammenarbeit mit den Fzgherstellern und dem KBA wurden für die damals gängigen Modelle die möglichen Umrüstungen mit Felgen und ggf. weiteren Besonderheiten aufgeführt,diese Liste hat den Status einer Erweiterung oder Nachtrages der Fzg-ABE,so dass sich eine Eintragung erübrigt.
Dieses weiss heute kaum noch ein TÜV-Prüfer !

MfG Volker
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von Neres
#17867
Hallo Volker,
schreyhalz hat geschrieben:Ich schaffe es mit meinen sehr begrenzten PC-Kenntnissen leider nicht,die Seiten entsprechend zu bearbeiten,dass man sie direkt lesen kann.
Dann versuche ich mal mein Glück. :winks:

Gruß Werner

P.S. Guck mal, isses so recht? :winks:
von tomkaet
#31107
Also, ich habe in meinem Brief/Kfz-Schein zu meinem Ford Taunus 17M P5 leider eine falsche Reifengröße eingetragen und die größten Schwierigkeiten, das ändern zu lassen.
Habe soeben mit dem KBA telefoniert: die kennen keine Reifenumrüstliste A... und wenn es so eine Liste aus Ende der 60er Jahre gäbe, hätte die jetzt keine rechtliche Aussagekraft mehr. Man hat mich an den Hersteller verwiesen...
Mein Problem: Laut der Liste könnte ich 175er auf 14 Zoll Felgen verwenden, was total in Ordnung wäre (fast 3,5 cm mehr Bodenfreiheit als jetzt) Drauf sind 170/13, womit ich an jeder verkehrsberuhigenden Bodenwelle hängen bleibe und nicht mal in die Garage einfahren kann und eingetragen sind 175/13, die auch nur einen halben cm höher wären.
Wer wenn nicht das KBA kennt diese Liste und hat sie in Papierfassung vorliegen oder kann mir zumindest sagen, wlechen Datums sie genau ist?

LG Tom
von schreyhalz
#31108
Moin Moin !
Habe soeben mit dem KBA telefoniert: die kennen keine Reifenumrüstliste A.
Traurig , aber da bist du wohl an einen besonders "informierten und engagierten " Mitarbeiter gelangt.
und wenn es so eine Liste aus Ende der 60er Jahre gäbe, hätte die jetzt keine rechtliche Aussagekraft mehr


Was genauso eine Blödsinnige Aussage ist.

Wer wenn nicht das KBA kennt diese Liste und hat sie in Papierfassung vorliegen
??????????? Lese bitte mal dieses Thema durch ,dann wirst du sie finden !

Datum ist uninteressant ,diese Liste ist eine allgemeine Erweiterung der aufgeführten FZG-ABEn, also ein Nachtrag zur jeweiligen Fzg-ABE. Wurde damals extra so gemacht , da ansonsten sämtliche Fzge zum TÜV zwecks Sonderabnahme gemusst hätten. Was wiederum bedeutet ,dass diese Liste für Eintragungen der Reifengrössen verwendet werden kann ,dieses rein rechtlich aber nicht erforderlich ist.
Es ist aber empfehlenswert, weil diese Liste kaum noch einer kennt !

MfG Volker
von schreyhalz
#31109
Nachtrag zu deinen Reifen:
Drauf sind 170/13
Gibts nicht.....
eingetragen sind 175/13
Die Grösse ist auch falsch !

Die richtige Bereifung war ursprünglich 6.40-13. Das ist ein Diagonalreifen und damit hat er ein grösseres Höhen/Breitenverhältniss als der übliche Radialreifen mit 82 oder 80.
Vom Abrollumfang und Breite fast identisch ist ein Radialreifen der Grösse 175/80 R14. Genau dieser Reifen ist auch in der Liste A mit einer Felge 4 1/2 J x 14 aufgeführt. Ebenfalls ist 165/80 R14 zulässig.
Handelt es sich dagegen bei deinem Fzg um einen Kombi, ist nur ein Reifen der Grösse 165SR14 reinforced zulässig. Neue Bezeichnung 165/80 R14 reinforced. Nun ist zu beachten ,dass damals die Tragfähigkeit ausschliesslich über die Reifenbezeichnung festgelegt wurde. Heute ist die Tragfähigkeit des Reifens Bestandteil der Bezeichnung. Reicht die Tragfähigkeit des Reifens laut seinem Index für deine zul. Achslasten aus, reicht das aus. Ein normaler 165/80 R14 hat üblicherweise einen LI von 85. Das entspricht 515 kg , also einer zul.Achslast von 1030 kg.
Hast du also beim Kombi keine höheren Achslasten als 1030 kg ,bist du nicht auf einen "reinforced" Reifen angewiesen.

MfG Volker

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