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Moderator: schreyhalz

von Käfer1973-H
#30304
Hallo zusammen,
ich habe mir zu Weihnachten einen 1200er Käfer, Bj 1973 in Top Originalzustand gegönnt. Das Fahrzeug hatte bisher schon eine H-Zulassung und ich wollte es dann auf mich anmelden. Die "kompetente" Dame an der Zulassung machte mir aber zu verstehen, dass ohne H-Gutachten nix geht, und ich dieses neu machen muss.
Ich bin dann zum TÜV gefahren, selbst die Prüfer haben nur mit den Kopf geschüttelt, weil der Käfer erst vor 5 Monaten die Hauptuntersuchung hatte und laut TÜV im Rahmen der Hauptuntersuchung alle 2 Jahre festgestellt wird, ob das Auto noch "H"-würdig ist.

Hab für das Gutachten dann 130€ bezahlt und mein H-Kennzeichen bekommen. Nachdem ich außerhalb meines Zulassungsbezirkes bei einer Behörde arbeite, habe ich mich mal im dortigen Landratsamt erkundigt, wie die es mit der H-Zulassung bei Halterwechsel sehen: Und siehe da, die verlangen kein erneutes Gutachten.
Nach Rückfrage bei meiner Zulassungsstelle erklärte man mir, dies sei Anweisung vom bayerischen Innenministerium - das Schreiben wollten sie aber nicht rausrücken....

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?????
von schreyhalz
#30311
Moin Moin !
laut TÜV im Rahmen der Hauptuntersuchung alle 2 Jahre festgestellt wird, ob das Auto noch "H"-würdig ist.
Das ist richtig ,so sollte es sein.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?????
höre ich zum ersten Mal !

Habe mich auch gerade gewundert ,der Innenminister ist zwar für die Verwaltung zuständig ,nicht aber für die Umsetzung der FZV. Aber nachdem ich gegurgelt habe ,in Bayern ist das Innenministerium
auch für den Verkehr zuständig , hier in Niedersachsen ist das Verkehrsministerium das Ministerium für Arbeit ,Wirtschaft und Verkehr.

Aber ich würde im Ministerium nachfragen, denn das kommt mir etwas spanisch (bayrisch) vor , es wäre nicht das erste Mal ,das die Mitarbeiter (und auch Leiter ! ) der Zulassungsstellen ihre eigenen Vorschriften erlassen ,die natürlich ungültig sind ! Da habe ich hier schon oft die lustigsten Erfahrungen gemacht !

MfG Volker

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