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Moderator: schreyhalz

von mafra
#28505
Der Schrecken der Bußgeldstelle
Die Seite wirbt dem einem einfachen Versprechen: Sie lässt Bußgeldbescheide kostenlos auf ihre Richtigkeit prüfen. Wenn die Lizenzanwälte der Seite keine Chance sehen, den Fall zu gewinnen, lehnen sie eine weitere Bearbeitung ab. Sehen sie eine gute Chance, dass der Fall Erfolg haben könnte, fechten sie den Fall für den Klienten durch. Und das ebenfalls völlig gratis.

http://www.geblitzt.com/
von schreyhalz
#28509
Moin Moin !

Wenn ich das richtig verstehe ,läuft das so:

Die Betreiber der Website haben ein Programm ,welches sie an Rechtsanwälte "vermieten" ,denn diese müssen dafür Lizenzgebühren bezahlen. D.H. ,den beauftragten RA entstehen Kosten.
Dafür "dürfen " diese RA das Programm nutzen ,indem sie damit Einsprüche von zig Mandanten bearbeiten.
Das alles ohne Bezahlung !
Lediglich im Erfolgsfall (für den Mandanten) werden die Auslagen des RA durch die Bussgeldstelle ersetzt.
Besteht eine Erfolgsaussicht , tritt die Rechtsschutzversicherung des Mandanten in Vorleistung ,sofern eine solche besteht. (Wenn eine solche besteht ,übernimmt jeder RA einen solchen Fall ,also brauchts dieses Vorgehen nicht)

Mein Verdacht: Es werden nur solche Fälle von der "software" erkannt und angenommen ,bei denen ein formaler Fehler so offensichtlich ist , dass den jeder findet ,der des Lesens und Schreibens kundig ist.

Fälle , bei denen wirklich ein (vor allem engagierter ! ) Ra nötig wäre ,werden von vornherein aussortiert. Da sich die Gebührenordnung und damit der Verdienst des RA nach dem Streitwert richtet , sind die Honorare ohnehin sehr niedrig (Verkehrssachen haben i.A. einen äusserst niedrigen Streitwert), so dass das Engagement eines jeden RA von daher schon sehr begrenzt ist.
Meiner Erfahrung nach ist man am besten beraten ,wenn man sich selber drum kümmert.Man stellt dann oft fest ,dass man nicht nur gegen die Gegenseite, sondern auch gegen den (eigenen!) RA kämpfen muss.Für diesen ist es wohl wesentlich einfacher , einfach nichts zu tun , bzw. den teils offensichtlichen falschen Einlassungen der Gegenseite zu folgen .als selber tätig zu werden .Sein Honorar bekommt er in gleicher Höhe so oder so, nur derjenige ,der es bezahlt ,ändert sich.

MfG Volker

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