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Moderatoren: Hebe, Hürlifan

#12260
Hello Buddy
cruiserbuddy hat geschrieben:Der Truck wiegt ca.3,5 Tonnen und darf 1,5 Tonnen zuladen
Bezieht sich das auf das Fahrgestell mit Fahrerhaus (Bild), oder mit Aufbau?
Du must auf jeden Fall darauf achten, dass Du unter 6t zul.Ges.Gew. bleibst!
Ansonsten brauchst Du Druckluftbremsen, mit dem dazugehörigen Prüfbuch.
Mehr dazu kann Dir unser Volker sagen, z.B. Lichtanlage und so.

Schöne Grüße aus Köln
Werner
#12269
Moin Moin !

Eine gesetzliche Regelung ,ab welchem Gewicht Druckluftbremsen vorgeschrieben sind,gibt es nicht.
Prüfbücher gibt es nur für SP-pflichtige Fzge,bei LKW liegt die Grenze über 7,5t zGG. Bei ca. 5t zGG liegst du also darunter.Dei Fzg muss also jährlich zur HU,nicht aber dazwischen zur SP.
Ich kann hier unmöglich alle Vorschriften aufzählen,im Prinzip muss das Fzg den Vorschriften entsprechen,die damals gegolten haben,mit wenigen Ausnahmen.Es muss eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden,es muss eine blaue Kontrolleuchte für Fernlicht vorhanden sein.Ich weiss nicht,ob das Fzg schon für den EG-Markt umgerüstet ist bzgl.der lichttechnischen Einrichtungen,ansonsten würde ich zeitgenössische 3-Kammerrückleuchten verbauen. Bei 2-Kammerrückleuchten ist das Anschliessen der Blinker und Bremsleuchten eine Wissenschaft für sich !! Sollte schon eine Warnblinkanlage nachgerüstet sein (bei 2-Kammersystem),ist zu prüfen,ob diese die EG-Schaltung oder die amerikanische hat.Hierzulande hat der Warnblinker Vorrang !!!
Die FIN darf bei Fzgen vor EZ 71 noch auf einem angenietetem Schild sein.Ist dieses Schild auf der linken Seite,empfiehlt es sich,diese am Rahmen zusätzlich rechts einzuschlagen,es kann aber auch eine (kostenpflichtige)Ausnahmegen. erteilt werden.
Desweiteren fehlt auf dem Bild die hintere Radabdeckung.
MfG Volker
#12276
Hallo,
muss bei einem Gewicht von 5T ein Fahrtenschreiber instaliert sein ?
Gruss
Rainer
#12280
muss bei einem Gewicht von 5T ein Fahrtenschreiber instaliert sein ?
Nein, und wenn du ein EG-Kontrollgerät meinst,was ich vermute, dieses braucht nur bei LKW ,die dem gewerbl. Güterverkehr dienen,eingebaut sein.
MfG Volker
#12290
Moin Moin !
ich müsste also auch mit H-Zulassung jährlich zur HU
Natürlich,es ist eine völlig normale Zulassung.
Was bedeutet SP? Danke im Voraus!
Sicherheitsprüfung,bei Lkw ab 7,5 t zGG erforderlich,muss im 5ten oder 6 ten Monat nach der HU durchgeführt werden.
MfG Volker
#13724
Vielen Dank.
Welche Vorschriften gibt es bezüglich der Aufbauten? Da 1947 der Unterfahrschutz seitlich noch nicht vorgeschrieben war, denke ich mal, daß der nicht vorgeschrieben sein muß, oder?
Kennt jemand eine typoffene IG hier im Norden, die sich mit Oldtimer LKW befasst?
Danke!
#13753
Moin Moin !
Welche Vorschriften gibt es bezüglich der Aufbauten? Da 1947 der Unterfahrschutz seitlich noch nicht vorgeschrieben war, denke ich mal, daß der nicht vorgeschrieben sein muß, oder?
Dat Dingen heisst "seitliche Schutzvorrichtung" und musste nachgerüstet werden,allerdings nur ab EZ 76 (oder so um den Dreh).
Geh hier mal in die Rechtsfragen,oben findest du alle Vorschriften,in der StVZO suchst du nach der seitlichen Schutzvorrichtung,wenn du den § gefunden hast,gehst du zum §72,in diesem steht,ab wann dieser für welche Fzge gültig ist.
MfG Volker

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